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DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft appelliert jetzt an die Bundesregierung. Darin bekennen sich die Krankenhäuser zu den Eckpunkten der Reform, zum notwendigen Strukturwandel und betonen erneut, dass sie als Partner bereitstehen.

Gleichwohl fordern die Krankenhäuser, den Weg zur Reform so zu gestalten, dass die Patientenversorgung gesichert bleibt. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „Ich bin sehr froh, dass sich die DKG in einem breiten Konsens der verschiedenen Trägergruppen zu dem aktuellen Krankenhausreformprozess und damit auch zu den zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Eckpunkten für eine Reform bekannt hat.“

Der bevorstehende Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft sei nach Einschätzung der DKG dringend erforderlich, um die flächendeckende Patientenversorgung nachhaltig zu sichern. Die DKG akzeptiere und unterstütze dabei ausdrücklich auch

  • die stärkere Konzentration von komplexen Behandlungen und
  • die Fusion von Krankenhausstandorten.

Dies seien schwierige Herausforderungen für die Krankenhausträger vor Ort. Man sei aber bereit, diese im Interesse einer zukunftssicheren Patientenversorgung anzunehmen. Dazu gehören auch

  • der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und
  • die Ausweitung der ambulanten Patientenversorgung an den Krankenhäusern.

Krankenhausreform durch kalten Strukturwandel – insolvente Spitäler – gefährdet

Diese richtigen und notwendigen Ziele der Krankenhausreform können aber nur in einem planvollen Transformationsprozess auf der gesicherten Basis aktueller Krankenhausstrukturen entwickelt werden. Ein demgegenüber kalter Strukturwandel würde das Gelingen und die gesellschaftliche Akzeptanz einer so weitreichenden Krankenhausreform massiv gefährden. Die DKG bietet der Politik erneut ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Krankenhausreform im Interesse der Patientinnen und Patienten an.

>zum Appell (Download, pdf)





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Der Pflegenotdienst der Johanniter ist als Schnittstelle zwischen dem Spital und zu Hause ein unverzichtbarer Bestandteil des Wiener Gesundheitssystems.

v.l.n.r.: Susanne Winkler (Geschäftsführerin Fonds Soziales Wien FSW), Johannes Bucher (Präsident Johanniter in Österreich), Anneliese Gottwald (Gründerin Johanniter-Pflegenotdienst), Christian Römer (Johanniter-Pflegedienstleiter), Petra Grell-Kunzinger (Geschäftsführerin Johanniter in Österreich), Mona Badilla (stv. Geschäftsführerin Fonds Soziales Wien FSW) Foto: Johanniter/Noah Oberkofler

Am Donnerstag, 23. November 2023, feierte der Johanniter-Pflegenotdienst sein 25-jähriges Bestehen. „1998 begannen wir mit einem fünfköpfigen Team an Wochenenden“, berichtete Johanniter-Präsident Johannes Bucher über die Anfangszeit vor einem viertel Jahrhundert, „heute ist unser Pflegenotdienst täglich rund um die Uhr verfügbar und ein unverzichtbarer Bestandteil des Wiener Gesundheitssystems.“ Ins Leben gerufen und über Jahre geleitet wurde der Pflegenotdienst von Anneliese Gottwald, die auch heute noch ehrenamtlich für die Johanniter aktiv ist.

Das Pflegenotdienst-Team von diplomierten Pflegefachkräften und Sanitäter*innen ist 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr im Einsatz und springt kurzfristig ein, wenn Pflege benötigt wird – immer dann, wenn etwa noch kein Pflegedienst organisiert werden konnte oder Pflegekräfte beziehungsweise pflegende Angehörige plötzlich erkrankt sind und kein Ersatz zur Stelle ist. Bucher: „Die Patient:innen können so weiter zu Hause versorgt werden. Unnötige und für sie anstrengende Spitalsaufenthalte werden dadurch vermieden und natürlich auch Kosten im Gesundheitssystem eingespart.“

Kostenlos und rund um die Uhr erreichbar

Der Pflegenotdienst ist eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Spital und zu Hause. Bei Bedarf werden Patient:innen etwa auch am Ende eines Spitalsaufenthalts vom Pflegenotdienst im Krankenhaus abgeholt und nach Hause gebracht. „In ihrem gewohnten Umfeld in den eigenen vier Wänden sorgen wir uns um die richtige Nachbetreuung der Patient:innen und organisieren, wenn nötig, eine Langzeitpflege“, sagt Christian Römer, Leiter des Johanniter-Pflegenotdiensts. Der Pflegenotdienst ist ein kostenloses Service der Johanniter und kann rund um die Uhr unter der Wiener Telefonnummer 01/4707030-5778 angefordert werden. Finanziert wird der Pflegenotdienst durch den Fonds Soziales Wien (FSW) sowie durch Spendengelder der Johanniter.

Im Rahmen der 25-Jahr-Feier wies FSW-Geschäftsführerin Susanne Winkler darauf hin, dass „der Pflegenotdienst ein ganz essentieller Part in der Pflegeversorgung für Wien ist. Gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten, weil der Pflegebedarf da ist und in Zukunft noch größer werden wird. Besonders schätze ich die unglaubliche Flexibilität des Pflegenotdiensts.“ Auf den steigenden Pflegebedarf ging auch Jenny Herrmann (Genetec Austria & Germany) in ihrer Keynote-Speech zum Thema „Personalmangel im Gesundheitswesen: innovative Ansätze für eine zukunftsfähige Pflege“ ein.

In den kommenden Jahren werde eine Unmenge an Pflegekräften fehlen, so Herrmann, „weil viele jetzt aktive Pflegekräfte in Pension gehen, die geburtenschwachen Jahrgänge hinzukommen und das verbunden mit immer mehr gewünschten Teilzeitarbeitsmodellen“. Zusätzlich sei die Bindung zu einem Arbeitgeber nicht mehr so gegeben, wie es früher war und die Fluktuation werde dadurch viel größer. Herrmann: „Es wird in Zukunft daher wichtig sein, den Jobmarkt für Quereinsteiger*innen noch weiter zu öffnen und auch zu internationalisieren. Weiters muss über neue flexiblere Arbeitszeitmodelle nicht nur nachgedacht, sondern solche auch umgesetzt werden.“ In einer anschließenden Podiumsdiskussion unter dem Titel „Pflege – bereit für die Zukunft?“, moderiert vom Journalisten Matin Rümmele, diskutierten Jenny Herrmann, Doris Stelzhammer (Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen), Elisabeth Haslinger-Baumann (Vizerektorin für Forschung und Entwicklung, FH Campus Wien) und Julia Egger (DGKS und Mitarbeiterin des Pflegenotdienstes) über diese Herausforderungen sowie unterschiedliche Modelle der Pflegeausbildung.





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Rund 115 Seiten umfassen die beiden zentralen Art. 15a-B-VG-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, in denen die Eckpunkte der Gesundheitsreform partnerschaftlich festgelegt wurden. Dafür erhalten Länder und Kommunen bis 2028 viel zusätzliches Geld.

In der Einigung zwischen dem Bund und den neun Ländern bekennen sich die Vertragsparteien zu einer üb erregionalen und sektorenübergreifenden Planung und Steuerung sowie zur Sicherstellung einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens. Ziel sei es, durch mehr Koordination und Kooperation die bestehenden organisatorischen und budgetären Partikularinteressen zu überwinden.

Die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, eine bessere Steuerung der Patientenströme, Strukturreformen in den Spitälern, neue digitale Angebote und bessere Vorsorgeprogramme sind einige der angestrebten Ziele, die in den beiden Vereinbarungen immer wieder hervorgehoben werden. Vor allem stehe im Fokus, die Aufgaben zwischen niedergelassenen Ärzt*innen, Spitälern und weiteren Gesundheitseinrichtungen so zu verteilen, dass die Patient*innen die Gesundheitsleistungen möglichst wohnortnahe und am „best point of service” erhalten.

Wie schon seit den Budgetberatungen bekannt, sollen von 2024 bis 2028 zusätzliche Mittel in das System fließen, um dringend erforderliche strukturelle Weichenstellungen vornehmen zu können. Für den niedergelassenen Bereich sind jährlich 300 Mio. € vorgesehen, also insgesamt 1,5 Mrd. € über die ganze Laufzeit des Finanzausgleichs gerechnet. Der spitalsambulante Bereich erhält allein im Jahr 2024 550 Mio. €. Dieser Betrag erhöht sich schrittweise in den folgenden Jahren, wodurch sich bis 2028 eine Summe von rund 3 Mrd. € ergibt. Wenn man Gesundheit und Pflege gemeinsam betrachtet, dann stellt der Bund zusammen mit den Ländern bis Ende 2028 sogar 14 Mrd. € für die beiden Sektoren bereit, ist der Homepage des Gesundheitsressorts zu entnehmen.

Gemeinsame ambitionierte Pläne für das Gesundheitswesen

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund und Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits als gleichberechtigte Partner übereingekommen, das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung fortzuführen, heißt es in der Präambel der Vereinbarung „Zielsteuerung-Gesundheit“. Durch die Festlegung von Ausgabenobergrenzen und begleitenden strukturpolitischen Maßnahmen soll die Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens auch in Zukunft gewährleistet werden.

Die Festlegung der Eckpunkte und Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern erfolgt in der Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ (>2316 d.B. ). Die Umsetzung der für den Gesundheitsbereich relevanten Teile des Finanzausgleichs für die Jahre 2024 bis 2028 wird in der Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens abgebildet (>2317 d.B. ).

Gemeinsame Planung und Steuerung der gesundheitlichen Versorgung

In der Zielsteuerungs-Vereinbarung wird betont, dass die Sicherstellung von sowohl qualitativ bestmöglichen Gesundheitsdienstleistungen als auch deren Finanzierung, eine noch bessere „Governance“ der Zuständigkeiten sowie die Beachtung der Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen und Fairness im Mittelpunkt stehen.

Auf Basis der Planungsvorgaben auf Bundesebene werden auf Landesebene die Kapazitäten und regionale Verortung von Gesundheitseinrichtungen im Sachleistungsbereich sowie deren konkrete und verbindliche Versorgungsaufträge sowohl im intra- als auch extramuralen Bereich verbindlich festgelegt. Die Umsetzung der verbindlichen Planung einschließlich der Versorgungsaufträge im niedergelassenen Bereich erfolgt durch die Sozialversicherung. Für wichtig erachten die Systempartner auch die Forcierung des gesundheitsökonomischen Ansatzes, wonach die für die Planung zuständigen Entscheidungsträger auch für die Finanzierung verantwortlich sein müssen und dass zwischen den Gesundheitssektoren das Prinzip „Geld folgt Leistung“ gelten müsse.

„Digital vor ambulant vor stationär“ – Spitäler entlasten, Primärversorgung fördern

Eines der zentralen Ziele der Gesundheitsreform ist die Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich (Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien sowie niedergelassener Bereich), wobei dies laut Vereinbarung auch mit entsprechenden Zielvorgaben verbunden sein soll. Im ambulanten Bereich sollen vorrangig neue multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgungseinheiten umgesetzt und Strukturen geschaffen werden, die Öffnungszeiten zu Tagesrand- und Wochenendzeiten anbieten.

Auf Landesebene sollen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden, um kleinteilige Organisationsformen durch die Bündelung komplexer Leistungen an geeigneten Standorten zu etablieren. Im Regionalen Strukturplan Gesundheit soll zudem eine gesamthafte Planung der ambulanten Versorgung festgelegt werden. Generell steht die Optimierung der Patientenströme und -wege nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ im Fokus, was etwa durch den Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 erreicht werden soll.

Als weitere Schwerpunkte werden die Stärkung der niederschwelligen psychosozialen Versorgung, der ärztlichen Betreuung von Menschen in Pflegeeinrichtungen und in häuslicher Pflege vor Ort in Abstimmung zwischen Gesundheits- und Sozialbereich sowie Maßnahmen zur optimierten Versorgung chronisch kranker Menschen (Disease Management Programme) genannt. Was die Honorierungssysteme betrifft, so sollen diese grundsätzlich in pauschalierter, leistungsorientierter und transparenter Form gestaltet und die dafür erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Für eine bundesweit einheitliche Bewertung von ausgewählten Arzneispezialitäten soll zudem ein strukturierter Prozess sowie ein Bewertungsboard etabliert werden.

Zusätzliches Geld vom Bund künftig wertgesichert

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ schließt inhaltlich an die Zielsteuerung-Gesundheit an und enthält überdies Regeln für folgende Bereiche: Verbindlichkeit der Planung, Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Arzneimitteln, Steigerung der Digitalisierung sowie Verbesserung und flächendeckende Verankerung der Planungs- und Qualitätsarbeit.

Wie schon oben angeführt, werden in den nächsten Jahren bis 2028 insgesamt 1,5 Mrd. € zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs und rund 3 Mrd. € für den spitalsambulanten Bereich aufgewendet. Zusätzliche Mittel stehen zudem für die Bereiche Digitialisierung/eHealth (255 Mio. €), Gesundheitsförderung (300 Mio. €), Impfen (450 Mio. €) sowie Medikamente (15 Mio. €) zur Verfügung.

Ausgaben im Gesundheitswesen werden gedeckelt

Grundlage der Finanzzielsteuerung sind sektorenübergreifend vereinbarte nominelle Ausgabenobergrenzen, die von den Vertragspartnern im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages und der mehrjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen festgelegt werde. In Verbindung mit der Umsetzung erforderlicher Strukturmaßnahmen orientiert sich der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) über die Periode bis 2028 am zu erwartenden nominellen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zuzüglich eines Aufschlages insbesondere für die demografische Entwicklung und für die zusätzliche Inflation im Gesundheitswesen, der gegen Ende der Laufzeit abnimmt.

Als Ausgangsbasis für die Ermittlung der nominellen Ausgabenobergrenzen wird auf Bundesebene für die Jahre 2024 bis 2028 ein Wert in Höhe von 37,62 Mrd. € fixiert. Davon ausgehend werden für die nächsten Jahre folgende Ausgabenzuwächse als Obergrenzen festgelegt: 6,7 %, 5,8 %, 5,2 %, 4,5 % und 4,42 %.

Quelle: PK Nr. 1317 vom 30.11.2023





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Bayern stellt die Weichen für mehr Digitalisierung im Versorgungsalltag in Gesundheit und Pflege. Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Bild) startete Ende November in Erlangen „Health Care BY Your Side – das Digitale Ökosystem für Medizin und Pflege von morgen“.

Dabei stellte Gerlach – zusammen mit der Innovationsagentur des Freistaats Bayern – ein Konzept vor, wie  digitale Anwendungen in den Versorgungsalltag kommen – am Patientenwohl orientiert und nicht als Zusatzbelastung für die Leistungserbringenden. Die Ministerin betonte: „Digitalisierung darf dabei keine Zusatzbelastung sein, sondern soll konkret helfen und die Behandlungsqualität in Gesundheit und Pflege verbessern“.

Zu diesem Zweck kooperiere man mit Haus- und Zahnärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, einem Rettungsdienst sowie Vertretern aus den Bereichen Reha, Geburtshilfe, Physio- und Psychotherapie. Denn: Nur gemeinsam mit den Leistungserbringenden könne Bayern die Versorgung der Menschen verbessern. Gerlach: „Technik alleine hilft da nicht.“

Passgenaue Fortbildungs-Offensive

Als Ergänzung zur gematik-Modellregion in Ober-, Mittel- und Unterfranken sollen mit einem ganzheitlich gedachten Ansatz Akteure aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich mit einer passgenauen Fortbildungsoffensive fit gemacht werden für die digitale Transformation. Gerlach unterstrich: „Ich bin überzeugt: Die Digitalisierung kann unser Leben und gerade auch die medizinische und pflegerische Versorgung ganz wesentlich verbessern. Dazu müssen wir aber auch an die Leistungserbringenden und die Bürgerinnen und Bürger denken.“

Die Ministerin erläuterte: „Wir werden deshalb wirkungsvoll und praxisnah über die Vorteile der Digitalisierung in Gesundheit und Pflege aufklären, Ängste nehmen und die Innovationen im Praxisalltag spürbar werden lassen“. Mit dem ‚digitalen Ökosystem von morgen‘ soll die Telematikinfrastruktur-Modellregion Franken jetzt mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 3 Mio. Euro weiter ausgebaut und dabei auch die Highmed Agenda umgesetzt werden. Ziel sei es, digitale Anwendungen und Dienste im Praxisbetrieb zu etablieren und optimal zu vernetzen.

Sebastian Hilke ist Leiter der Themenplattform Digitale Gesundheit und Medizin am Zentrum Digitalisierung.Bayern und Projektmanager für das Thema Digital Health bei Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg

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Zum Startschuss von „Health Care BY Your Side“ kamen rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der Gesundheitsversorgung der Region und aus dem großen Kooperationsnetzwerk nach Erlangen und erarbeiteten sektorenübergreifend erste Umsetzungsschritte für Fortbildungsprogramme und Kommunikationskampagnen. Die Umsetzung des Projekts ist bis Ende 2026 vorgesehen.

>Nähere Infos dazu hier





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Auf insgesamt 690 Dienstjahre können 16 Jubilar*innen der diesjährigen Mitarbeiterehrung im Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt zurückblicken.

690 Dienstjahre im EKH Klagenfurt. 16 Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Pflege, Ärzteschaft und Verwaltung feierten ein Jubiläum (15, 20 oder 30 Dienstjahre)

Foto: © EKH/Thomas Hude

„Hier ist alles beieinander, was das Herzstück des Elisabethinnen-Krankenhauses ausmacht: Leidenschaft, Engagement, Freundlichkeit, Weiterbildung und Verantwortung. Mit diesen Worten eröffneten die Pflegedirektorin Silvia Lueger, MSc und der designierte neue Ärztliche Leiter Prim. Dr. Hans Jörg Neumann die Feierstunde der Mitarbeiterehrung. „Wir feiern heute beeindruckende 690 Dienstjahre – ein wahrhaft bewegender Moment, der den starken Zusammenhalt und die Hingabe unseres Teams unterstreicht. Ein Hoch auf uns“, schwärmte Dr. Neumann, der mit Witz und Charme die Ehrung durchführte und über jede(n) Mitarbeitende(n) auch einige persönliche Worte sprach.

Die zwei Mitglieder der Kollegialen Führung dankten den 33 Geehrten für ihre langjährige Treue zum Ordenskrankenhaus und für das Engagement, „sich selbst fachlich weiterzubilden, damit den PatientInnen zu helfen und zugleich auch das Haus weiterzubringen – eine Win-Win-Situation für alle Seiten“. Der Beifall aller Kolleg*innen während der Zeremonie zeigte den Teamgeist, der in diesem Krankenhaus lebt. Diese Gemeinschaft, die von Respekt, Unterstützung und gemeinsamen Zielen geprägt ist, ist entscheidend für eine hochwertige Patientenversorgung und eine positive Arbeitsatmosphäre.

Über das EKH Klagenfurt

Das A. ö. Krankenhaus der Elisabethinen ist ein Spital mit einer über 300-jährigen Tradition mit 385 Mitarbeitenden, die jährlich rund 7.500 Patient*unnen stationär und rund 30.000 Patient*innen ambulant betreuen.

Die medizinischen Schwerpunkte bilden Orthopädie und Traumatologie, Chirurgie, Inneren Medizin mit Rheumatologie sowie das Department für Akutgeriatrie und Remobilisation. Ein besonderer Schwerpunkt ist die chirurgisch und orthopädische „Tagesklinik St. Elisabeth“, die von den Patient*innen sehr gut angenommen wird.





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Die geplante Krankenhaus-Reform des Bundes rückt näher.Neben den zähen Verhandlungen in Berlin intensivieren die Länder seit Monaten ihre Kommunikation mit den Landkreisen und Kommunen . Denn es gilt, Zukunftsperspektiven für die jeweilige regionale Gesundheitsversorgung zu entwickeln und zügig umzusetzen.

Der Freistaat Sachsen habe diese Aufgabe bereits gemeistert, wie Gesundheits- und Sozialministerin Petra Köpping (Bildmitte) in einer aktuellen Aussendungberichtet. Die zehnten und letzten Regionalgespräche erfolgten Ende November im Landkreis Bautzen. Dabei informierten Ministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch die teilnehmenden Bürgermeister und Vertreter*innen von Krankenhäusern, Krankenkassen und Arztverbände über den soeben vom Kabinett beschlossenen sächsischen Krankenhausplan, der Anfang 2024 in Kraft treten wird.

Anschließend wurde diskutiert, wie die Krankenhauslandschaft im Landkreis Bautzen zukunftsfest (um-)gestaltet werden kann/muss. Ministerin Köpping: „Wir beziehen alleAkteure vor Ort  schon zu einem frühen Zeitpunkt ein, auch wenn noch Fragen unbeantwortet bleiben müssen“ Denn trotz sächsischem Krankenhausgesetz und –planung für das kommende Jahr bleibe doch vieles im Ungefähren, so Köpping.

Zur Krankenhausreform des Bundes: „Ein Schritt nach dem anderen“

Die derzeit in Berlin verhandelte Krankenhausreform der Bundesregierung werde Einfluss auf die Verhältnisse der medizinischen Versorgung auch in Sachsen haben. Dabei werde sich die Länder jedoch nicht „vor vollendete Tatsachen stellen lassen“, betonte die Gesundheitsministerin. Dies zeige die kürzlich im Bundesrat verweigerte Zustimmung der Länder zum geplanten „Krankenhaustransparenzgesetz“. Köpping: „Wir brauchen erst eine Krankenhausreform und danach das dazu passende Transparenzgesetz. Alles andere stiftet Verwirrung.“

Damit haben nun in allen 10 sächsischen Landkreisen Regionalgespräche zur medizinischen Versorgung, zur Zukunft der Krankenhäuser und zu Perspektiven der Gesundheitsversorgung stattgefunden.

>zum Portal „Gesundheit neu denken“ (Sachsen)





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Mit 1. Dezember 2023 übernimmt Mag. Ruth Nadbath (44, Bild) die Funktion der Gesamtleiterin und der Kaufmännischen Direktorin der Barmherzigen Brüder Kritzendorf. Sie folgt auf Karin Schmidt, die in den Ruhestand tritt.

Ruth Nadbath war seit 2009 im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien tätig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Controlling und war zuletzt stellvertretende kaufmännische Direktorin. Gemeinsam mit 160 Mitarbeitenden wird Frau Nadbath jetzt die Pflegeeinrichtung mit 240 Betten im Pflege- und Wohnbereich führen. Ein Schwerpunkt der Einrichtung ist die Betreuung an Demenz erkrankter Menschen.

Nadbath folgt Karin Schmidt, die seit 1977 in der Alten- und Betreuungseinrichtung in Kritzendorf tätig war, seit 2004 als Kaufmännische Direktorin und zuletzt auch als Gesamtleitung. Karin Schmidt ist überzeugt, „dass Frau Nadbath gemeinsam mit dem Team die Zukunft der Einrichtung positiv gestalten und innovative Entwicklungen weiter vorantreiben wird.“

Nadbath ist in Trausdorf (Burgenland) aufgewachsen und studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Organisation und Materialwirtschaft, Kooperation als Unternehmensform und Wirtschaftssoziologie. Als Mutter von zwei Söhnen verbringt sie ihre Freizeit gerne mit Freunden und in der Natur beim Laufen.

Über das Pflegezentrum Kritzendorf (Bild)

Mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Pflege und Betreuung von älteren Menschen, sowie ein 2019 neu erbautes Haus mit hell gestalteten Wohneinheiten, eigenen Terrassen und großzügigen Parkanlagen. Das zeichnet die Barmherzigen Brüder Kritzendorf aus.

2019 entstand in Kritzendorf ein zukunftsweisendes und modernes Haus, das ganz auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen ausgerichtet ist. Zum 100-jährigen Bestehen des Konventes Kritzendorf sind die Bewohner*innen in das neue Haus eingezogen.

Im Neubau ist das vom Land NÖ initiierte Konzept für „alltagsorientierte Wohngruppenmodelle“ umgesetzt worden, dass pflegebedürftigen Menschen in stationärer Pflege- und Betreuungseinrichtungen ein bedarfsgerechtes Lebensumfeld bietet. So kann noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse der betreuten Menschen eingegangen werden.

Der Bau besteht aus fünf Regelgeschossen mit jeweils 3 Pflegegruppen mit 14 Betten und einer Wohngruppe mit 5 Betten. Insgesamt handelt es sich um 210 Pflege- und 30 Wohnbetten. Jede Pflegegruppe hat einen großzügigen Aufenthaltsbereich mit Teeküche und einen großen Balkon.

Im Sommer ist der Hofgarten als Festplatz nutzbar. Das Zentrum ist für Aktivitäten frei gelassen, an den Rändern sind Bänke in schattigen Zonen platziert. Ein Brunnen dient als Attraktion. Ein weiteres Highlight ist der Aussichtspunkt auf dem sogenannten Augensteg. Von hier hat man einen schönen Rundblick über die Donauauen.

Fotos: Barmhz. Brüder /anja-grundboeck-photography





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DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Im Rahmen einer akademischen Feier wurden mit 1. November 2023 u.a. zwei Pflegewissenschaftlerinnen am Universitätsinstitut für Pflegewissenschaft und -praxis zu Universitätsprofessorinnen (Bild) ernannt.

  • Univ.-Prof.in Dr.in rer. medic. Irmela Gnass
    (Nursing Sciene and Cross Sectoral Care)
  • Univ.-Prof.in Dr.in rer. medic. Nadja Nestler
    (Nursing Sciene and Advanced Nursing Practice)

Im Bild links (v.l.): Univ.-Prof. Christian Pirich (Vizerektor PMU), Univ.-Prof. Jürgen Osterbrink (Dekan für Pflegewissenschaft PMU), Univ.-Prof.in Irmela Gnass und Univ.-Prof. Wolfgang Sperl (Rektor PMU). Im Bild rechts (v.l.): Univ.-Prof. Christian Pirich (Vizerektor PMU), Univ.-Prof. Jürgen Osterbrink (Dekan für Pflegewissenschaft PMU), Univ.-Prof.in Nadja Nestler und Univ.-Prof. Wolfgang Sperl (Rektor PMU).

Fotos: PMU Salzburg





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Spannende Diskussionen und mögliche Lösungen für den Fachkräftemangel: Was das Careum Forum 2023 alles geboten hat, erfahren Sie in einem umfassenden Rückblick – inklusive Video mit Highlights und Statements.

Rund 70 Direktbetroffene haben sich in sieben Teilbereichen mit dem komplexen Thema auseinandergesetzt und gemeinsam praxisnahe Lösungsansätze entwickelt …

>zum Video





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Wenn’s draussen früh dunkel, feucht und ungemütlich wird, sinkt bei zahlreichen Menschen die Stimmung in den Keller. Frauen im Wechsel, die unter depressiven Verstimmungen leiden, macht der Winter mit seinen kurzen, lichtschwachen Tagen ganz besonders zu schaffen. Können pflanzliche Naturheilmittel helfen?
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Die Tage werden kürzer und die Laune immer schlechter! Mehr als 200.000 Österreicher und Österreicherinnen leiden in der dunklen Jahreszeit an einer Herbst-Winter-Depression.1 Frauen im Wechsel sind besonders betroffen:
„Die mit dem Klimakterium verbundenen Hormonveränderungen können die Anfälligkeit für Depressionen begünstigen“, so Univ. Prof. Dr. Doris Maria Gruber, Fachärztin für Frauenheilkunde in Wien. „Die hormonelle Umstellung beginnt mit einer Abnahme des Gelbkörperhormons Progesteron. Da dieses Hormon angstlösend, schlaffördernd, entspannend und beruhigend wirkt, ist ein Mangel an Progesteron für viele Frauen mit Ängsten, Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen verbunden.“ Diese Symptome nehmen im Laufe des Wechsels zu. Nämlich dann, wenn noch Östrogenmangel dazukommt. „Sinkt der Östrogenspiegel, werden weniger Endorphine wie Serotonin und Dopamin produziert“, so Hormonexpertin Doris Gruber weiter. Die Folge: Neben den lästigen Hitzewallungen, beeinträchtigen Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit und Ängste das emotionale Gleichgewicht der Frau.

Die Lösung kommt aus der Natur

Therapie erwünscht! „Nicht immer sind Hormongaben die Lösung bei Wechselbeschwerden – und auch nicht immer sind sie von den Frauen erwünscht. So kommen in der Behandlung als First-Line-Therapie Heilpflanzen zum Einsatz“, so Univ. Prof. Dr. Gruber. „Insbesondere in den großen Bereichen der depressiven Befindlichkeitsstörungen, nervösen Unruhezustände, leichter Reizbarkeit und der Schlafstörungen, die in der dunklen Jahreszeit besonders weit verbreitet sind, können durch pflanzliche Wirkstoffe gute Erfolge erzielt werden.“

Safran: Wissenschaftlich belegte, antidepressive Wirkung2-24

Wenn es infolge von Lichtmangel und Wechselbeschwerden zu einer „depressiven“ Stoffwechsellage kommt, suchen viele Frauen Unterstützung durch pflanzliche Produkte. Neu auf dem österreichischen Markt und bei depressiven Befindlichkeitsstörungen sorgfältig untersucht ist Safran, für dessen gute Wirksamkeit und Verträglichkeit eine hohe Evidenz vorliegt. Verschiedene Studien sowie Meta-Analysen haben die antidepressive Wirkung von Safran bei leichten bis mittelschweren Depressions-Symptomen belegt. Dieser war der Placebo-Behandlung klar überlegen und zeigte sich in seiner Wirkung gleichwertig zu den synthetischen Antidepressiva.
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Als Arzneipflanze hat Safran bereits eine lange Tradition bei Regelbeschwerden und Verstimmungszuständen. Schon in der Antike wurde er zu deren Linderung als Heilpflanze eingesetzt. Heute weiß man, dass vor allem Crocine und der Aromastoff Safranal für seine Wirkung verantwortlich sind. Safran wirkt nicht nur stimmungsaufhellend und beruhigend, sondern ebenso entkrampfend, entzündungshemmend und organschützend. Er stärkt ausserdem die Gehirnleistung und verbessert die Konzentration.
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Zum Einsatz kommt Safran heute als standardisierter Extrakt aus der Apotheke – dieser sorgt für Entspannung und hilft, eine gute Stimmung aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit der bewährten Arzneipflanze Salbei, sowie den Vitaminen B6, D3 und speziellen Mineralstoffen leistet Safran so einen wertvollen Beitrag zum seelischen und körperlichen Gleichgewicht während der Menopause.24

Wie Frauen sonst noch gegensteuern können:

  • Mittagspause für Spaziergang nützen: Frische Luft und Sonnenlicht (Vitamin D) fördern die gute Laune. Die Mittagszeit ist im Winter die beste Zeit dafür!
  • Licht an! Hochwertige Tageslichtlampen zur Lichttherapie (mit zw. 10.000 und 25.000 Lux) oder auch Lichterketten mit stromsparenden LED-Lampen sorgen zu Hause oder am Arbeitsplatz für bessere Stimmung.
  • Mahlzeit: Um ausreichend Serotonin bilden zu können, kommt es auf die richtige Ernährung an. Am besten können wir die Serotoninproduktion unterstützen, wenn wir möglichst viel Tryptophan zu uns nehmen, aus dem unser Körper selbst Serotonin herstellen kann. Besonders viel Tryptophan ist in Nüssen, vor allem Cashewnüssen, Hülsenfrüchten, Vollkorngetreide, Bananen, Samen und Schokolade mit mehr als 70 % Kakaoanteil enthalten.
  • Bunte Farben und gute Düfte! Draußen ist alles Grau in Grau? Machen wir die Welt einfach selbst etwas bunter – zum Beispiel mit farbenfrohen Bildern und aromatischen Duftlampen mit Orange, Zimt & Co.
  • Musikalische Aufheiterung findet sich z.B. mit den Suchbegriffen „Happy Music“, „Latin Hits“ oder „Summer Hits“ auf youtube.com oder offline im eigenen CD-Regal. Hauptsache schwungvoll! Aufheiterung bieten selbstverständlich auch lustige Filme, Theaterstücke und Kabaretts live oder im (Home-)Kino.
  • Happy together: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Manchmal geht es uns schon besser, wenn wir einfach mal darüber reden können, dass es uns nicht gut geht. Deshalb sollten wir uns gerade im Winter regelmäßig mit Menschen treffen, die uns inspirieren, Energie spenden und mit denen wir offen über unsere Gefühle und Stimmungen reden können.
Fotos: Safran/adobe.stock.com (2), Ernst Kainstorfer (1)
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Literatur:
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6. A. Akhondzadeh Basti et al. Prog Neuropsychopharmacol Biol Psychiatry 2007; 31 (2): 439 – 42
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9. Ghajar et al. Pharmacopsychiatry 2017; 50 (4): 152 – 60
10. Akhondzadeh et al. BMC Complement Altern Med. 2004; 4: 12
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13. Moazen-Zadeh et al. J Altern Complement Med. 2018; 24 (4): 361 – 8
14. Abedimanesh et al. Iran Red Crescent Med J. 2017; 19 (9): e13676
15. Jam et al. Adv Clin Exp Med. 2017; 26 (6): 925 – 30
16. Kell et al. Complement Ther Med. 2017; 33: 58 – 64
17. Tabeshpour et al. Phytomedicine 2017; 36: 145 – 52
18. Mazidi et al. J Complement Integr Med. 2016; 13 (2): 195 – 9
19. Moshiri et al. Phytomedicine 2006; 13 (9-10): 607 – 11
20. Akhondzadeh et al. Phytother Res. 2005; 19 (2): 148 – 51
21. W. Blaschek et al. Hagers Enzyklopädie der Arzneistoffe und Drogen. Springer-Verlag 2016
22. M. Lechtenberg et al. Dtsch Apothekerzeitung 2016; 156: 46 – 8
23. M. Agha-Hosseini et al. „Crocus sativus L. (saffron) in the treatment of premenstrual syndrome: BJOG. 2008; 115 (4): 515 – 9
24. AL Lopresti, SJ Smith „The Effects of a Saffron Extract (affron®) on Menopausal Symptoms in Women during Perimenopause: A Randomised, Double- Blind, Placebo-Controlled Study“ J Menopausal Med. 2021; 27 (2): 66 – 78




DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Die österreichische Pflegewissenschafterin Dr. Sabine Pleschberger (Bild) tritt mit 1. Dezember 2023 die neu geschaffene Stiftungsprofessur an der MedUni Wien an. LAZARUS gratuliert herzlich zu dieser Ber

Ziele der Stiftungsprofessur, die vom Verein „PflegerIn mit Herz“ für vorerst drei Jahre mit 1,5 Mio. Euro gefördert wird, sind Forschung und Lehre im Bereich der Pflege sowie die Umsetzung innovativer Lösungen, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken.

„Mit der Stiftungsprofessur für Pflegewissenschaft verankern wir in den kommenden Jahren ein höchst relevantes Thema an der MedUni Wien. Wir freuen uns über diese Gelegenheit, mit der Berufung von Sabine Pleschberger unserem gesellschaftlichen Auftrag einmal mehr nachzukommen“, sagt Rektor Markus Müller. „Die MedUni Wien ist sich der Herausforderungen im Gesundheitssystem der gegenwärtigen und zukünftigen Zeiten voll und ganz bewusst. Dabei werden nicht nur die spezifischen Fachbereiche, sondern auch disziplinübergreifende Themen von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, wie die Pflegewissenschaft, mit größter Sorgfalt berücksichtigt.“

Im Rahmen der Stiftungsprofessur für Pflegewissenschaft am Zentrum für Public Health wird sich Sabine Pleschberger in der Forschung Fragen der Sicherstellung der Pflege in einer alternden Gesellschaft widmen. Darin u.a. dem Zueinander von formeller Pflege, Betreuung und informeller Unterstützung. „Dreh- und Angelpunkt meines wissenschaftlichen Interesses seit nunmehr 25 Jahren ist die Frage, wie eine qualitätsvolle pflegerische Versorgung in einer alternden Gesellschaft bis zum Lebensende sichergestellt werden kann“, erklärt Sabine Pleschberger, „letztlich geht es um die große Frage, wie wir in Gesellschaft alt werden und bis zuletzt gut leben können. Hierfür humane Lösungen zu suchen und zu entwickeln ist auch eine wichtige Aufgabe der Pflegewissenschaft, und der möchte ich mich im Rahmen der Stiftungsprofessur gerne widmen.“

Ausgehend von Fragen der Versorgung am Lebensende – Stichwort Hospizbewegung und Palliative Care – beschäftigt sich Pleschberger mit innovativen Konzepten/Modellen zur Bewältigung von Care-Aufgaben im weitesten Sinn. „Es gibt hier ein enormes Potenzial, eine Hilfe- und Pflegebereitschaft in der Bevölkerung, die mitbedacht werden muss, wenn wir uns diesen Fragen widmen. Aber keiner und keine kann und will ‚alles‘ übernehmen“, erklärt sie, „deshalb müssen wir zukünftig in Netzwerken denken, wenn wir die Aufgaben der Sorge, Betreuung und Pflege in der Gesellschaft bewältigen wollen.“

Die Pflegewissenschaft habe hier auch die Aufgabe, die Perspektive der betroffenen Menschen zu erfassen, und ausgehend davon die Versorgung zu gestalten und Angebote zu entwickeln. Damit solche Sorgenetzwerke funktionieren, braucht es die professionelle Pflege. Bei ihr können die vielen Fäden aus informeller Unterstützung und formaler Hilfen zusammenlaufen und vernetzt werden („community nursing“).

Auch vor diesem Hintergrund hat sich Sabine Pleschbergers Forschung in der jüngeren Vergangenheit verstärkt der beruflichen Pflege gewidmet. Es ist ein dynamisches Feld in Österreich, da durch die Gesetzesnovellen der letzten Jahre nicht nur neue Berufe, sondern auch neue Zugangswege geschaffen wurden. Dazu gehört die akademische Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. „Die Zusammenarbeit der Berufsgruppen – innerhalb der Pflege aber auch im Reigen der anderen Gesundheitsberufe – stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner Forschungsarbeit im Rahmen der Stiftungsprofessur dar. Es hat sich gezeigt, dass sie wesentlich dazu beiträgt, dass Pflegepersonen in ihrem Arbeitsfeld bleiben. Attraktivität und Zufriedenheit im Beruf sind Schlüsselthemen, wenn es darum geht, dass die gut ausgebildeten und erfahrenen Pflegenden im Beruf verbleiben und sich engagiert einbringen. Dies muss der Kernbestandteil jeder Strategie gegen Personalnotstand sein“, so Pleschberger.

Zur Person

Sabine Pleschberger ist DGKP, Sozial-, Pflege und Gesundheitswissenschafterin und hat sich im Jahr 2011 an der Universität Klagenfurt in Pflegewissenschaft und Palliative Care habilitiert. Seit vielen Jahren arbeitet sie in Forschung und Lehre im universitären sowie außeruniversitären Bereich zu folgenden thematischen Schwerpunkten: Care for Older People, Erfassen der Nutzer:innenperspektive im Gesundheitswesen und damit verbundene methodische Herausforderungen, Hospizarbeit und Palliative Care, Berufsentwicklung in der Pflege sowie ethischen Fragen zu o.g. Themen. Zuletzt war sie Senior Health Expert an der Gesundheit Österreich GmbH und Gastprofessorin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Wien.

Foto: Universität Wien/derknopfdruecker.com





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

In den Verhandlungen zur Krankenhausreform vergangene Woche konnten sich Länder und Bund nur auf den weiteren Zeitplan einigen. Auch im Bundesrat muss Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Niederlage hinnehmen: Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde mit einer Mehrheit von einer Stimme in den Vermittlungsausschuss geschickt.





DKG-Appell an deutsche Bundesregierung: Spitäler zuerst finanziell stabilisieren – dann erst reformieren

Der vom BMG veröffentlichte Referentenentwurf für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) löst gemischte Reaktionen aus: Während sich der DBfK und Deutsche Pflegerat überwiegend positiv äußern, halten der Bundesverband Pflegemanagement und der VPU den Entwurf für nicht umsetzbar.

Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) startet am 01. Jänner 2024 das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 sowohl auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder als auch auf Intensivstationen für Kinder. Mit der neuen Verordnung soll die Arbeitssituation von Pflegekräften in den Krankenhäusern verbessert und die Qualität der Patientenversorgung gesteigert werden.

Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit

Der Deutsche Pflegerat (DPR) spricht in einer Presseaussendung zum Entwurf von einem „Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit“. Erstmals in der Geschichte Deutschlands werde die Pflege im Krankenhaus klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen würde, teilt der DPR nicht. Die PPR 2.0 sei valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. „Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen“, so der DPR. Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

PPR 2.0 endlich gesetzlich verankert

Ähnlich positiv äußert sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zum Mitte November vorgelegten Entwurf: „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums.

Ähnlich wie der DPR gibt auch der DBfK zu bedenken, dass es sich bei der PPR 2.0 um ein lernendes Instrument handele, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt wird. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“ Auc daher hält der Berufsverband die Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege für unumgänglich, damit eine pflegefachliche Begleitung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments sichergestellt werden kann.

Referentenentwurf „so nicht umsetzbar“

Entgegen den positiven Stellungnahmen des Berufsverbands und des DPR, zeigt sich der Bundesverband Pflegemanagement eher kritisch. Die Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 sei sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht realistisch. Es stünde außer Frage, dass für eine erfolgreiche Einführung evidenzbasierte Instrumente erforderlich sind, die den Pflegebedarf in verschiede­nen Settings und Pflegesituationen erfassen könnten und zugleich eine Personalbe­messung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes ermöglichen. Und genau dies ist derzeit mangels hinreichend empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagements sprechen neben den pflege­wissenschaftlichen auch ganz praktische Gründe gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form: Derzeit ist keinerlei Refinanzierung der mit der Einführung verbundenen Kosten vorgesehen, was viele finanziell bereits ange­schlagene Krankenhäuser weiter in Bedrängnis bringen dürfte. Die Einführung zum 1. Januar 2024 ist zu kurz bemessen, auch vor dem Hintergrund der unterschiedli­chen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern.

„Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Was nach wie vor fehlt, ist die ernsthafte Bereitschaft der Ver­antwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzuset­zen“, resümiert Lukuc enttäuscht.

Keine Beiträge zur Erreichung der Ziele

An der Umsetzbarkeit des Entwurfs zweifelt auch der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU). In einer ausführlichen Stellungnahme bezeichnet der VPU die vorgesehene Zeitschiene zur Einführung der PPR 2.0 für die Universitätskliniken und die Medizinischen Hochschulen als nicht umsetzbar und unrealistisch.

Der derzeitige Digitalisierungsgrad ermögliche aktuell keine zeitnahe Erfassung der drei unterschiedlichen PPR sowie deren umfassende Datenauswertung. Die Beschaffungen von Hard- und Software sei zeitintensiv. Die Alternative, die geforderten Daten per Hand mit einem hohen Pflegepersonalaufwand auf Papier zu erheben, manuell in ein digitales Auswertungstool zu geben und auszuwerten, bis die erforderliche Software auf dem Gesundheitsmarkt verfügbar ist, führt zu einer weiteren Belastung der Pflegefachpersonen.

Auch der Schulungsaufwand des Personals sei laut VPU nicht ausreichend berücksichtigt: Für die Konzeption, Planung und Realisation dieser Schulungen müsse ab dem Inkrafttreten der PPBV mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten gerechnet werden.

Weiters beklagt der VPU die mangelnde Berücksichtigung des pflegefachlichen Feedbacks im Referentenentwurf. Die Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen, die an den Erprobungen der Instrumente teilnahmen, beklagen, dass pflegefachliches Feedback aus dieser Teilnahme augenscheinlich keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden hat. So wird beispielweise an einigen Stellen der Verordnung eine unkonkrete Fachterminologie verwendet.

Auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwendungen der Krankenhäuser werden aus Sicht der VPU erheblich unterschätzt.

Im Fazit zeigt sich der Verband skeptisch, ob die im Entwurf angegebenen Ziele zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung eine angemessenen Personalausstattung in der Pflege mit der PPBV zur erreichen sind.