Zum Haupt-Inhalt
© iStock_Kenishirotie
© iStock_Kenishirotie, © iStock_Kenishirotie
© iStock_Kenishirotie
© iStock_Kenishirotie, © iStock_Kenishirotie

Bereichsleitung Pflege (m/w/d) Ambulanzen

Bereichsleitung Pflege (m/w/d) Ambulanzen

Das Pflegepersonal in den Ambulanzen leistet einen vielseitigen Beitrag: Sie sind die ersten Ansprechpartner für Patient:innen, überwachen lebenswichtige Signale, unterstützen Ärzte bei Behandlungen, verabreichen Medikamente und behalten den Zustand der Patient:innen im Blick. Ihre Rolle ist unverzichtbar für eine reibungslose und qualitativ hochwertige Versorgung. Als Bereichsleitung sorgen Sie für das Gleichgewicht - Gleichheit aller Mitarbeiter:innen sowie adäquater, stationsübergreifender Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und Personaleinsatz - der unterstellten Mitarbeiter:innen. Sie machen es sich zur Aufgabe, die Arbeitsprozesse auf ihre Professionalität und Wirkung zu überprüfen bzw. zu evaluieren. Gleichzeitig halten Sie Kontakt mit der Pflegedirektion, den Stabstellen, den Stationsleitungen, den strategischen Partnern, den verschiedenen internen Stellen und den Mitarbeiter:innen.

Mit der Pflegedirektion und den Stabstellen entwickeln Sie die pflegerische Berufsgruppe weiter, um diese in ihren Kernkompetenzen zu stärken und klar zu positionieren. Gemeinsam koordinieren und überprüfen Sie die Qualität der pflegerischen Prozesse. 


Zu Ihren Aufgaben zählen:

  • Sicherstellung der Patient:innenbetreuung im Sinne einer professionellen Pflege gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • Personalführung und -entwicklung eines interdisziplinären ambulanten Bereichs
  • Steuerung der Personalplanung (Personaleinsatz- und Urlaubsplanung)
  • aktive Mitgestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit und Mitgestaltung von Veränderungsprozessen
     

Ihr Kompetenzprofil, das uns überzeugt:

  • Diplom der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege / BSc
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Abgeschlossene Zusatzausbildung im basalen und mittleren Pflegemanagement o. vergleichbare Ausbildungen wünschenswert
  • Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement bzw. Ausbildung in diesem Bereich wünschenswert
  • Organisationsstäprke, lösungs- und ergebnisorientierte Arbeitshaltung
  • Prozess- und wirtschaftsorientiertes Denken und Handeln
  • überzeugendes Auftreten sowie interdisziplinäres Kommunikations- und Kooperationsvermögen
  • hohe Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Fähigkeit, Mitarbeiter:innen zu führen und zu motivieren
  • Kommunikative pädagogische Kompetenz, flexibles Denken und Handeln

Fühlen Sie sich angesprochen?
Für Fragen steht Ihnen gerne unser Pflegedirektor, Herr Bertram Ladner, MSc T+43 5572 303 3000 zur Verfügung. 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung:

Hier bewerben

Zum Seitenanfang
+++ Wichtige Information +++

Ersteinschätzung für Patient:innen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wenn Sie ohne Termin die Ambulanz aufsuchen, werden Sie in der neuen Ersteinschätzung nach dem Manchester Triage System nach Ihrer Behandlungsdringlichkeit eingestuft. Patient:innen mit der höchsten Dringlichkeitsstufe werden herausgefiltert und zeitnah einer Behandlung zugeführt. Wer zuerst Hilfe benötigt, bekommt zuerst Hilfe. Für Patient:innen mit weniger dringlicher Einstufung kann dies bedeuten, dass nachkommende dringendere Patient:innen vorgereiht werden und sich somit ihre eigene  Wartezeit verlängert – es gilt aber auch: Warten bedeutet helfen. 

Hier die wesentlichen Schritte zusammengefasst:

1. e-card stecken und am Terminal ein Ticket ziehen. Auf dem Ticket ist - bei einem Termin - ein Wartebereich vermerkt. Ohne Termin warten Sie auf den Aufruf Ihrer Nummer bei der

2. Anmeldung. Die Schalter sind Mo bis Fr von 7:00 - 17:00 Uhr und Sa von 8:00 bis 12:00 geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten beim Portier anmelden.

3. Im Wartebereich Platz nehmen.

4. Sie werden zur Ersteinschätzung aufgerufen.

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn ein Termin vereinbart wurde
 
(Stand ab 23.4.2024)