
Wir gratulieren und machen die Pflege sichtbar – und wann erreicht uns IHR Abschlussfoto?
Burgenland

Foto: Landesmedienservice Burgenland
Anfang November erhielten 25 diplomierte Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Oberwart ihr Diplom von Soziallandesrat Leonhard Schneemann überreicht. „Sie haben sich diese Ausbildung zwei Jahre hart erarbeitet, wurden täglich neu gefordert, eigneten sich viel theoretisches Wissen an und lernten, Kenntnisse in der Pflege anzuwenden. Mit dem Abschluss erreichten sie ein wichtiges Ziel, worauf sie stolz sein können. Diplomiertes Fachpersonal in der Gesundheits- und Krankenpflegeschule ist ein Beruf mit Zukunft“, so Soziallandesrat Leonhard Schneemann.
Niederösterreich

Foto: LK Baden-Mödling
In einer feierlichen Zeremonie nahmen am 22. November 30 Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Palliative Care in der Pädiatrie“ stolz ihre Diplome entgegen.
In Vertretung von Landeshauptfrau Mikl-Leitner überbrachte Abgeordnete zum Nationalrat Carmen Jeitler-Cincelli die Glückwünsche des Landes Niederösterreich und hob die gesellschaftliche Relevanz des Lehrgangs hervor. Seit 2009 ist der Lehrgang fester Bestandteil des akkreditierten Masterprogramms „Palliative Care“, das in Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg, St. Virgil Salzburg und Hospiz Österreich geführt wird.
Mittlerweile wurden über 450 Diplome an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Österreich, Deutschland, Südtirol und der Schweiz vergeben – ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die Ausbildung weit über die Landesgrenzen hinaus geschätzt wird.
Breit gefächertes Curriculum für die Praxis
Der Vertiefungslehrgang des Masterstudiengangs erstreckt sich über zwei Semester und umfasst sechs intensive Ausbildungsblöcke.
Zu den Inhalten zählen unter anderem:
- Palliatives Management von Symptomen und Funktionen
- Palliative Notfälle und Krisensituationen im pädiatrischen Setting
- Spezifische Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen inklusive psychiatrischer, psychologischer und psychotherapeutischer Aspekte
- Kommunikation und Teamarbeit in herausfordernden Situationen sowie im Umgang mit Familien
- Recht, Ethik und Therapiezielfindung
„Unser Fokus liegt auf interprofessionellem Lernen, Reflexion und anwendungsorientiertem Wissenstransfer. Wir begleiten die nächsten Generationen auf ihrem Weg – fachlich kompetent, menschlich nah und immer mit Blick auf die Praxis“, erklärt Helga Schiffer, MSC, Psychosoziale Beraterin, Trauerbegleitung und Mitglied der Lehrgangsleitung.
Das Lehrgangsleitungsteam vereint medizinische, pflegerische und psychosoziale Expertise. „Kinder und Jugendliche mit schweren Diagnosen zu begleiten, bedeutet Angst, Wut, Trauer und Hoffnung gleichermaßen auszuhalten. Dafür braucht es nicht nur Fachwissen, sondern auch eine besondere Haltung der Wertschätzung und Menschlichkeit“, betont Renate Hlauschek, MMSc, Geschäftsführerin des Vereins MOKI NÖ – Mobile Kinderkrankenpflege und Gründungsmitglied des Lehrgangs.
2026 findet der 20. Lehrgang statt – eine gute Gelegenheit, Teil dieser einzigartigen Ausbildung zu werden. Nähere Informationen finden Sie hier !


Die Bewohner*innen im Seniorenwohnen St. Louise testen einen neuen, digitalen Aktivtisch zum Spielen, Malen, Puzzeln, Rätseln und Entspannen. Das Board hat viele unterschiedliche Funktionen und wird von den Seniorinnen und Senioren begeistert genutzt – für jede und jeden ist etwas dabei. Digitale Angebote wie der Aktivtisch schaffen geistige Anreize für die Senior*innen, trainieren ihre Reflexe und fördern die Gemeinschaft. Zusammen rätseln und spielen bringt Abwechslung und Lebensfreude in den Alltag.

Im Sommer 2025 kam es – im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes – zu Verschlechterungen im Erwachsenenschutzgesetz. Mit dem Beschluss von 15.10.2025 wurden diese teils abgeschwächt. Wo steht das Gesetz heute? Und was bedeutet dies für die Praxis? Das Team von Behindertenarbeit.at sprach mit Mag. Martin Marlovits von VertretungsNetz.
Die Landesregierung setzt ein weiteres Zeichen im Zuge der Fachkräftesicherung für Pflege- und Gesundheitsberufe: Die Änderung der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg sieht vor, dass Schulen jeweils für bis zu 120 Schülerinnen und Schüler eine Vollzeitstelle zur sozialpädagogischen Begleitung und Beratung zur Verfügung stellen können. Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.
Die Aktualisierung umfasst eine Recherche zum aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand zum Ernährungsmanagement in der Pflege sowie zu pflegerelevanten Indikatoren zum Thema. Der Aktualisierungszeitraum erstreckt sich über ca. 18 Monate. Die wissenschaftliche Leitung der Expert*innenarbeitsgruppe ist verantwortlich für das wissenschaftliche Niveau des Expertenstandards, der Kommentierungen und der Literaturanalyse sowie für die Berücksichtigung relevanter und aktueller Praxisbedingungen.
Auf Antrag Thüringens wurde am 21. November im Bundesrat entschieden, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund für die Uneinigkeit ist ein spät eingefügter Passus zur Krankenhausfinanzierung, der die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten soll.
Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf eine Erhöhung der Pflegemindestlöhne geeinigt. In zwei Erhöhungsschritten steigt der Mindestlohn bis 2027 auf 16,95 Euro.

Auch nächstes Jahr würdigt die SozialMarie wieder fünfzehn herausragende Projekte sozialer Innovationen, die auf soziale Herausforderungen unserer Zeit reagieren. Privatpersonen, Vereine und soziale Organisationen aus Österreich, Ungarn, Tschechien, Kroatien, der Slowakei und Slowenien sind ab sofort eingeladen, ihre Projekte einzureichen.
Mit der neuen Verodnung wird die Pflege nun endlich als Schwerarbeit anerkannt. Sie gilt für alle diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen, sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit. Pflegekräfte können künftig mit 60 Jahren in Pension gehen, sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben.