
Deutscher Pflegerat: Expert:innenpapier fordert 300 Mio. Euro für die Pflege-Informatik
Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat ein umfassendes Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative (PII) vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, pflegerische Daten gleichwertig im Gesundheitssystem nutzbar zu machen und eine evidenzbasierte, sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen.

„Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – dennoch fehlen valide, interoperable Daten, um Qualität, Versorgung und Politik wirksam zu steuern. Mit der Pflege-Informatik-Initiative schließen wir diese Lücke und schaffen die Basis dafür, dass pflegerische Daten sowohl für primäre Zwecke wie Versorgung und Steuerung als auch für sekundäre Zwecke wie Forschung, Public Health und Qualitätspolitik im Sinne der Logik pflegerischen Handelns nutzbar werden“, sagt Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege.
Kernforderungen der PII:
- Kerndatensatz Pflege (KDP): Entwicklung eines international anschlussfähigen, standardisierten Datensatzes, der Routinedaten, Qualitätsindikatoren und Forschungsergebnisse strukturiert zusammenführt und die Eigenlogik pflegerischer Versorgung abbildet.
- Pflege-Datenintegrationszentren: Aufbau spezialisierter Strukturen zur Erhebung, Integration und Auswertung pflegerischer Daten – komplementär zur Medizininformatik-Initiative, mit eigenständigen pflegespezifischen Inhalten.
- Bundesförderprogramm „Pflege-Informatik 2030″: Mindestens 300 Mio. Euro für Infrastruktur sowie gezielten Ausbau von Studienplätzen, Professuren und Promotionsprogrammen, um Pflegeinformatik als Disziplin dauerhaft zu verankern.
- Pflege-Datengesetz: Rechtliche Grundlage analog § 64e SGB V für Datenzugang, Governance und die verpflichtende Dateneinspeisung durch Einrichtungen.
- Europäische Anbindung: Aktive Beteiligung an der Gestaltung des European Health Data Space (EHDS), um pflegerische Datenmodelle und Use-Cases europaweit zu verankern.
Hintergrund
Pflegerische Routinedaten sind in Deutschland schwer zugänglich, uneinheitlich dokumentiert und selten interoperabel verfügbar; dadurch fehlt eine belastbare Evidenzbasis für Praxis und Politik. Internationale Beispiele (u. a. Kanada, Niederlande, Finnland) zeigen, wie standardisierte Pflegedaten Forschung, Qualitätssicherung und Steuerung ermöglichen.
Die PII ergänzt die Medizininformatik-Initiative, schafft Sichtbarkeit für pflegerisches Handeln, ermöglicht Benchmarking und evidenzbasierte Qualitätssicherung und liefert eine belastbare Grundlage für politische Entscheidungen. Ein klarer Umsetzungsfahrplan über zehn Jahre – von der Konzeption über Pilotprojekte bis zur Verstetigung – liegt vor und soll die schrittweise Einführung sichern.
„Die PII ist kein technisches Projekt, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag. Wenn die Pflege in eigenen Datenräumen und Forschungsstrukturen abgebildet wird, kann sie die Zukunft des Gesundheitssystems aktiv mitgestalten“, so Meißner weiter.
Call to Action
Damit die PII Realität wird, braucht es:
- politische Beschlüsse in dieser Legislaturperiode (Fördermittel und Rechtsgrundlagen, inkl. rechtlich verankerter Dateneinspeisung),
- einen abgestimmten Fahrplan mit Bund, Ländern und Hochschulen sowie Pilotprojekte für Pflege-Datenintegrationszentren,
- Finanzielle Anreize (Zuschläge) für Einrichtungen, die KDP-konforme Qualitätsdaten liefern,
- pflegespezifische Datenstandards in die gematik-Spezifikationen aufnehmen und Pflegeinformatik-Expertise in EHDS-Gremien entsenden; perspektivisch Einbeziehung in den Arbeitskreis nach § 3 Abs. 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG).
Das Expert:innenpapier liegt der Anlage bei und steht hier zum Download zur Verfügung.







Bislang hätte das Ministerium rund 160 Anträge erhalten, wovon 54 bereits bewilligt wurden. Insgesamt können bis zu 180 Boni vergeben werden. Die Ministerin erklärte: „Die Praxisanleitung spielt eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung. Mit dem Praxisanleiterbonus möchten wir ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen. Ich rufe alle Praxisanleitenden auf, innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen.“Praxisanleitung richtet sich an Pflege-Auszubildende, die bei ihren Praxiseinsätzen in die pflegerischen Aufgaben eingewiesen werden. Diese Anleitung umfasst zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch Pflegefachkräfte, die die Qualifikation als Praxisanleitung erworben haben. Sie basiert auf einem Konzept, das Vorbereitung, gemeinsame Durchführung und eine Evaluation umfasst.
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