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Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Mit dem Projekt Pflege:Zeit haben das Institut Arbeit und Technik (IAT), die MA&T Sell & Partner GmbH und die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach gemeinsam neue Ansätze der Arbeitszeitgestaltung in der stationären Altenpflege erprobt. Im Rahmen von drei betrieblichen Experimentierräumen entstanden Konzepte für mobiles Arbeiten, selbstorganisierte Dienstplanung und flexible Vertretungslösungen. Ergebnis: mehr Souveränität für Beschäftigte, höhere Zufriedenheit und eine gestärkte organisationale Resilienz.

Pflegeberufe stehen unter Druck: Steigender Personalbedarf, hohe Belastungen und herausfordernde Rahmenbedingungen machen es notwendig, neue Lösungen zu finden. Genau hier setzte das zweijährige Projekt Pflege:Zeit an, das im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet wurde.

Quelle: IAT

„Das Projekt hat gezeigt, dass innovative Arbeitszeitgestaltung auch in der stationären Altenpflege möglich ist, wenn man Beschäftigte konsequent beteiligt und wenn Führungskräfte lernen, Verantwortung zu teilen“, erklärt Silke Völz (Bild), Wissenschaftlerin am Forschungsschwerpunkt Arbeit & Wandel des IAT.

Drei Experimentierräume, ein Ziel

Im Zentrum des Projekts standen drei Experimentierräume in den Pflegeheimen der Sozial-Holding Mönchengladbach:

• Mobiles Arbeiten: Aufgaben wie Dokumentation oder Pflegeplanung konnten testweise von zu Hause erledigt werden.
• Dienstplanung im Team: Mitarbeitende gestalteten eigenverantwortlich ihre Schichtpläne. Besonders im Nachtdienst bewährte sich dieses Modell.
• Flexible Vertretung: Neue Konzepte wurden erarbeitet, um kurzfristige Personalausfälle transparent und fair abzufangen.

Führungskräfte erhielten parallel Trainings, um Mitgestaltung der Beschäftigten zu ermöglichen und zu fördern. „Wir haben den Mut gefasst, mit Arbeitszeiten bewusst zu experimentieren, mit klaren Regeln, aber auch mit Offenheit für Neues“, sagt Dr. Paul Fuchs-Frohnhofen, Projektleiter bei MA&T.

Mehr Resilienz und Zufriedenheit

Die Evaluation der Dienstleistung Innovation Pflegeforschung GmbH (DIP) zeigte: Die neuen Ansätze steigerten die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der Arbeitszeitgestaltung, erhöhten die Transparenz und stärkten die Resilienz der Einrichtung.
„Die Erfahrungen sind für uns wertvoll und zukunftsweisend“, betont Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach. „Wir werden die Konzepte weiterführen und ausweiten, weil sie Pflegeberufe attraktiver machen und gleichzeitig die Versorgungsqualität sichern.“

Transfer in die Praxis

Die Ergebnisse wurden in der Broschüre „Zwischen Souveränität und Solidarität: Arbeitszeitgestaltung in der stationären Altenpflege“ veröffentlicht. Sie bietet Handlungsempfehlungen für andere Einrichtungen und zeigt praxisnah, wie Experimentierräume genutzt werden können, um u.a. Arbeitszeit beteiligungsorientiert zu gestalten.

„Das Projekt Pflege:Zeit verdeutlicht, dass Flexibilität und Verlässlichkeit kein Widerspruch sein müssen“, fasst Silke Völz zusammen. „Die Kombination aus Souveränität der Beschäftigten und Solidarität im Team macht die Pflege resilienter.“





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Viele Angehörige stehen irgendwann vor der Frage: Reicht meine eigene Kraft noch aus, um die Pflege zu stemmen – oder brauche ich Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst? Die Entscheidung ist nicht leicht, denn sie betrifft das tägliche Leben und setzt viel Vertrauen voraus. Ein ambulanter Pflegedienst kann entlasten, doch nicht jeder Dienst passt zu jeder Situation.

In diesem Beitrag erfahren Sie,

  • worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt,
  • welche Kriterien Sie unbedingt prüfen sollten,
  • und wie Sie den Dienst finden, der zu Ihrer Situation passt.

Zum Beitrag auf pflege-durch-angehoerige.de





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

In Tirol wird die erhöhte Familienbeihilfe zur Gänze als Eigenleistung von den Bewohner:innen der Pflegeeinrichtungen (auch Seniorenheime) eingefordert. Die fachlichen Argumente wurden nicht gehört und auch nicht die klare OGH-Position in einer sehr ähnlich gelagerten Fallkonstellation in Kärnten, die nach dem höchstgerichtlichen Urteil aufgehoben wurde und nun hier das Taschengeld wieder zur Verfügung steht. Die Erwachsenenvertreter:innen fordern zu recht, dass zur Abdeckung der nicht zur Verfügung gestellten Bedarfe in den Tiroler Pflegeeinrichtungen die erhöhte Familienbeihilfe nicht als Eigenleistung eingefordert werden darf. Eine dringende gesetzliche Änderung ist erforderlich !

Zum Beitrag von Mag. Norbert Krammer





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

v.l.n.r.: Vorstand Mag. Dr. Bernhard Kadlec (NÖ Landesgesundheitsagentur), Bürgermeister von Mistelbach Erich Stubenvoll, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Absolvent PFA Rene Hager, die Absolventinnen PA Lena Rieder, PA Hannah Rieder und Interim. Direktor der GuKPS Mistelbach Mag. Wilhelm Schild; Foto: NLK Pfeiffer

Ende August fand die gemeinsame Abschlussfeier für die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Ausbildung Pflegefachassistenz (PFA) sowie der einjährigen Ausbildung Pflegeassistenz (PA) an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Mistelbach statt. Insgesamt nahmen 28 AbsolventInnen im Rahmen der Feier ihre Abschlusszeugnisse entgegen.

Elf Damen und sieben Herren durften sich über ihre Zeugnisse über den Abschluss der Ausbildung zur Pflegefachassistenz freuen.  Zehn Absolventinnen übernahmen die Urkunden über den Abschluss der Pflegeassistenz-Ausbildung.

Die feierliche Übergabe der Zeugnisse durch Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fand mit zahlreichen Ehrengästen im Mehrzwecksaal des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf statt. Landesrätin Teschl- Hofmeister beglückwünschte: „Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen und wünsche ihnen viel Erfolg und viel Freude auf ihrem beruflichen Weg.“ Es gratulierten den Absolventinnen und Absolventen auch sehr herzlich zu ihrem Abschluss der Vorstand der NÖ Landesgesundheitsagentur, Mag. Dr. Bernhard Kadlec und der Interimistische Direktor der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Mag. Wilhelm Schild.





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Als Maßnahme gegen die steigenden Abbrecherzahlen in der Pflegeausbildung setzt das Land Brandenburg auf ein neues Konzept zur sozialpädagogischen Begleitung und Beratung von Pflege-Azubis. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt diesen Schritt.

Weiters fordert der bpa-Landesverband angemessene Rahmenbedingungen für das Personal, denn „Stellen allein können niemanden begleiten.“

„Viele Menschen starten hochmotiviert in die Pflegeausbildung, scheitern dann aber an den komplexen Anforderungen der generalistischen Pflegeausbildung – oder auch an privaten Herausforderungen, die sie in dieser intensiven Ausbildungsphase nicht ausreichend bewältigen können. Das hat die Abbrecherquoten in den letzten Jahren in die Höhe schießen lassen“, erklärt die bpa-Landesvorsitzende Simone Leske. „Die geplante sozialpädagogischen Begleitung ist ein wichtiger Ansatz, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Denn wir brauchen in der Pflege dringend jede einzelne Fachkraft.“

Damit die Maßnahme tatsächlich Wirkung entfalten kann, fordert der bpa eine konkrete und verbindliche Ausgestaltung in der entsprechenden Verordnung. „Es braucht eine gute und verlässliche Personalausstattung mit nachhaltig abgesicherter Finanzierung sowie eine attraktive Vergütung, um qualifizierte Fachkräfte für diese Stellen zu gewinnen. Diese dürfen nicht in befristeten Projektstellen landen, sondern müssen auch langfristige berufliche Perspektiven erhalten“, so Leske.

Der bpa hat sich deshalb gemeinsam mit dem Pflegeschulbund des Landes Brandenburg an die Landesregierung gewandt, um die Konkretisierungen im aktuellen Erarbeitungsprozess der Verordnung einzufordern.





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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) soll, als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements, Beschäftigte stärken – besonders in stark belastenden Arbeitsfeldern wie dem Krankenhaus. Doch wie gut funktioniert das in der Praxis? Eine Analyse oberösterreichischer Spitäler zeigt: Es mangelt nicht an Angeboten, wohl aber an echter Beteiligung und transparenter Kommunikation.

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Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Foto: Segeberger Kliniken GmbH

Die Segeberger Kliniken gewinnen mit Herrn Oliver Kagerer (Bild) eine erfahrene Führungspersönlichkeit für die strategisch wichtige Position des Pflegedirektors. Der 50-jährige Pflegemanager verfügt über mehr als 28 Jahre Berufserfahrung in der Pflege sowie über umfangreiche Leitungserfahrung in großen Gesundheitskonzernen.

Der gebürtige Lübecker Herr Oliver Kagerer ist staatlich examinierter Krankenpfleger, studierte Pflegemanagement und war zuletzt als Leiter des Konzernbereichs Pflege der Asklepios Kliniken tätig. In dieser Funktion verantwortete er die konzernweite Pflegeentwicklung, die Umsetzung innovativer Personalstrategien sowie zentrale Digitalisierungs- und Organisationsprojekte im Pflegebereich.

Zuvor prägte er als Pflegedirektor der Asklepios Klinik Nord maßgeblich die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Pflege. Weitere Stationen führten ihn unter anderem an das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, das Städtische Krankenhaus Kiel sowie an die Schön Klinik Neustadt, wo er ebenfalls Führungsaufgaben übernahm.

Dazu Herr Oliver Kagerer: „Pflege ist das Herzstück jeder Klinik und verdient Wertschätzung, Perspektive und Entwicklung. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den Teams der Segeberger Kliniken die Pflege zukunftsfähig, innovativ und menschlich weiterzugestalten.“

Über 600 Pflegekräfte arbeiten an den verschiedenen Standorten der Segeberger Kliniken. Sie bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung und sind Tag für Tag mit großem Engagement für die Patienten im Einsatz. Ihr Einsatz ist geprägt von hoher fachlicher Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und menschlicher Zuwendung.

„Ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nicht denkbar. Der Pflegeberuf ist unverzichtbar, sowohl für das Gesundheitssystem als auch für jeden einzelnen Patienten“, so Herr Oliver Kagerer.

Zur Sicherung des pflegerischen Nachwuchses bildet das unternehmenseigene Bildungszentrum für Gesundheitsberufe der Segeberger Kliniken regelmäßig junge Menschen in Pflegeberufen aus. Die dreijährige generalistische Pflegeausbildung beginnt im April und im Oktober. Damit leistet die Klinikgruppe einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region und zur nachhaltigen Entwicklung des Berufsstandes.





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Foto: Büro LR Schneemann

Das Burgenland hat das Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die wichtigste Neuerung: Künftig können die Ausbildungen zu Heimhilfen, Fachsozialbetreuer/innen und Diplomsozialbetreuer/innen einheitlich ab 18 Jahren begonnen werden.

Das Burgenland hat wichtige Schritte zur Modernisierung der Sozialbetreuungsberufe gesetzt. Nach der Anpassung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die erstmals einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe schafft, wurde in der letzten Landtagssitzung Ende Juni das Burgenländische Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die Neuregelung betrifft Heimhilfen, Fachsozialbetreuer:innen und Diplomsozialbetreuer:innen.

„Mit der Anpassung können alle drei Ausbildungen einheitlich bereits ab der Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert werden“, erklärt Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Bisher war für die Diplomsozialbetreuung das 20. Lebensjahr und für die Fachsozialbetreuung das 19. Lebensjahr nötig. Parallel zu der Altersanpassung wurden auch die Ausbildungsinhalte entsprechend den neuen Kompetenzen überarbeitet. Die drei dazugehörigen Verordnungen befinden sich aktuell in Anpassung. Das Inkrafttreten ist für den Herbst vorgesehen, womit die neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2026/27 – nach dem Ende der laufenden Aufnahmeverfahren – gültig werden.

 





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Foto: © Candela Film

Der diesjährige Stiftungsaward der Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern geht an „vielfältig.Bremen“. Der ambulante Pflegedienst ist deutschlandweit der erste, der Sexualität und geschlechtliche Vielfalt selbstverständlich in den Pflegeprozess integriert.

vielfältig. Bremen zeigt eindrucksvoll, dass Pflege mehr ist als medizinische Versorgung und Grundpflege. Hier wird ein Raum geschaffen, in dem Menschen unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität respektiert, verstanden und individuell begleitet werden. Diese Arbeit ist zutiefst menschlich – und genau deshalb war die Entscheidung der Jury eindeutig“, so Elisabeth Scharfenberg, Vorständin der Korian Stiftung.

Das Team von vielfältig.Bremen bietet ein breites Leistungsspektrum: von ganzheitlicher ambulanter Pflege über Paar-, Beziehungs- und Sexualberatung bis hin zu Seminaren und Workshops für Fachpersonal im Gesundheitswesen. Ziel ist es, Themen wie Sexualität, Geschlechtervielfalt und Identität zu enttabuisieren und sie als selbstverständlichen Teil einer würdevollen Pflege zu etablieren. Damit werden nicht nur Menschen mit Pflegebedarf unterstützt, sondern auch Pflegepersonal sensibilisiert und gestärkt.

„Wir freuen uns riesig über diese Auszeichnung – sie ist ein starkes Zeichen für alle, die sich eine diskriminierungssensible Pflege wünschen. Unser Ziel ist eine Pflegerealität, in der jeder Mensch sich gut aufgehoben fühlt. Der Preis motiviert uns, weiter mutig voranzugehen und für mehr Vielfalt sowie für eine positive Gesprächskultur über Sexualität in der Pflege einzustehen“, sagen Judith und Hannah Burgmeier, Gründerinnen und Geschäftsführerinnen von vielfältig. GmbH Bremen.

Der Korian Stiftungsaward ist mit 2.000 Euro dotiert und wird in diesem Jahr zum fünften Mal vergeben. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. November in den Räumlichkeiten von Lebensort Vielfalt in Berlin statt.





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Bild) fordert eine bundesweite Finanzierung für Springerkonzepte in Pflegeeinrichtungen. Ein Gutachten der Hochschule Kempten belegt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Rückgang der Leiharbeit.

In dem groß angelegten Modellprojekt hat der Freistaat Bayern mit insgesamt rund 5,7 Millionen Euro 32 Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen gefördert. Das Ergebnis zeigt jetzt ein Gutachten der Hochschule Kempten: Springerkonzepte sind geeignet, die Belastung der Pflegekräfte zu verringern. Auch die Inanspruchnahme von Leiharbeit kann damit verringert werden. Das Gutachten zeigt weiters auf, welche Mehrkosten und welcher Personalbedarf durch Springerkonzepte entstehen können und gibt Pflegeeinrichtungen praktikable Wege zur Organisation von Springerkonzepten an die Hand.

„Pflegepersonal erwartet zu Recht verlässlichere Dienstpläne und ein Ausfallkonzept, dass nicht allein auf dem Einspringen von Pflegekräften beruht, die sich nicht im Dienst befinden. Springerkonzepte setzen hier an und sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie sehen ein geregeltes Einspringen bei Personalausfällen vor und stehen somit für verlässliche Ruhezeiten und Dienstpläne. Springerkonzepte sind damit geeignet, die vielfach kritisierten Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern“, so die Ministerin.

Entscheidend für eine flächendeckende Etablierung von Springerkonzepten sei jedoch die Finanzierung. Nach der aktuellen Rechtslage sind etwaige Mehrkosten durch Springerkonzepte Betriebskosten. Aufgrund des Teilleistungsprinzips der Pflegeversicherung fallen Kostensteigerungen im Ergebnis den Pflegebedürftigen und den Bezirken als Träger der Hilfe zur Pflege zur Last. Angesichts stark gestiegener Eigenanteile sollte allerdings eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen möglichst vermieden werden.

Die Ministerin erläuterte: „Ich setze mich deshalb beim Bund dafür ein, dass die Zusage im Koalitionsvertrag eingehalten wird und die Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie entsprechende Vergütung für das Personal ausgeglichen werden. Die Refinanzierung von Springerkonzepten muss möglichst ohne finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sichergestellt werden.“

Das Gutachten der Hochschule Kempten ist zu finden unter: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/aktuelles-aus-der-pflege/#toc_Modellprojekt_Springerkonzepte_in_der_Langzeitpflege.





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Zum ersten Mal fand bei den Johannitern Österreich ein ERAMUS+-Austausch in der Mobilen Pflege und im Pflegenotdienst statt – gemeinsam mit den Johanniter-Seniorenhäusern in Deutschland. Eine wertvolle Chance, Pflege international sichtbar und jungen Menschen Lust auf den Beruf zu machen.

Vier angehende Pflegefachkräfte aus drei verschiedenen Johanniter-Seniorenhäusern in Schleswig-Holstein absolvierten ab 2. August ein zweiwöchiges, von der EU gefördertes ERAMUS+-Praktikum bei der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich. Bis zum 17. August waren sie jeweils eine Woche in Wien und in Innsbruck im Einsatz.

Im Vordergrund stand das Kennenlernen der regionalen Pflegeangebote: Am Standort in Wien arbeiteten die Auszubildenden etwa im Pflegenotdienst mit und erhielten einen ersten Einblick in das Projekt „Superhands“ und ins Community Nursing. „Dieser erstmalige, internationale Austausch im Rahmen des Erasmus+-Pflegeprogramms ist für uns eine wertvolle Gelegenheit, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Impulse in der Pflege zu setzen“, so Christian Römer, Pflegedienstleiter der Johanniter Wien & Niederösterreich. „Gleichzeitig fördern wir damit auch die Ausbildung des Pflegepersonals im europäischen Kontext. Fazit: Der Erasmus+-Austausch ist ein Programm, von dem alle profitieren – insbesondere die zu Pflegenden.“

In Innsbruck durften die Auszubildenden in der Mobilen Pflege und Betreuung anpacken, in die Sozialarbeit schnuppern und auch beim Senior:innentreff „Oase“ mitbetreuen. „Wir freuen uns sehr, dass dieser Austausch möglich ist und dass wir unsere Johanniter-Familie auch im Bereich der Pflege auf Deutschland erweitern können“, sagt Matteo Floiss, Pflegedienstleiter der Johanniter Tirol. „Sicher spannend war es für die Azubis, unseren diplomierten Pfleger:innen bei der Arbeit unter die Arme zu greifen – und den ein oder anderen Unterschied in der Arbeitsweise oder in der Ausrüstung festzustellen.“

ERASMUS+ ist ein Programm, das allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in der EU fördert. Der JohanniterPflegeaustausch ist Teil der regelmäßig stattfindenden Erasmus+Mobilitäten, die über die JohanniterAkademien in Deutschland seit vielen Jahren organisiert werden.

Während es im Bereich des Rettungsdienstes bereits mehrere ERASMUS+Projekte (z.B. Notfallsanitäter:innen aus Deutschland in Österreich, Norwegen, Griechenland) gab, ist der Austausch im Pflegesektor ein Novum, das durch Lutz Gebhardt, Geschäftsführer der Johanniter Seniorenhäuser GmbH, zustande kam. „Das Erasmus-Programm eröffnet unseren Auszubildenden die Chance, über den Tellerrand hinauszuschauen, neue Arbeitsweisen kennenzulernen und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. Der Austausch mit unseren Partnern in Österreich stärkt nicht nur ihre fachlichen, sondern auch ihre persönlichen Kompetenzen – und davon profitiert am Ende auch die Pflegequalität in unseren Einrichtungen“, so Lutz Gebhardt abschließend.

 





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) durchgängig als Qualitätskriterium bei der Festlegung von Leistungsgruppen zu streichen. Damit wird der letzte wirksame Schutz für Patient:innensicherheit und Pflegequalität aus der Leistungsgruppensystematik entfernt.

Als Grund für diesen Schritt werden Bürokratieabbau, der Abbau von Doppelregelungen und Zweifel an der Wirksamkeit genannt. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller  warnt allerdings: „Diese Untergrenzen helfen, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und Pflegekräfte nicht überlastet sind. Sie einfach aus der Krankenhausplanung zu streichen, ohne eine gute Alternative zu haben, wäre ein Fehler.“

Das Brandenburger Gesundheitsministerium sieht in den PpUGV ein bewährtes Mindestinstrument, das erst dann entfallen sollte, wenn gleichwertige oder bessere Steuerungs- und Qualitätsmechanismen flächendeckend etabliert sind. Unnötige Bürokratie könnte auch ohne Abschaffung der Untergrenzen verringert werden, zum Beispiel durch digitale Nachweise und einfachere Regeln. Die Pflegepersonaluntergrenzen seien ein wichtiges Instrument, um die Qualität der Krankenhausversorgung zu sichern.

Wer von Qualität in der Krankenhausversorgung spricht, darf die Pflege nicht ausklammern

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt davor, die Krankenhausreform ohne Qualitätsvorgaben für die Pflege umzusetzen. Da der Gesetzentwurf vorsieht , die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht länger als Struktur- und Prozessvoraussetzung in den Leistungsgruppen zu verankern, entfällt der bislang einzige pflegerische Bezugspunkt in diesem Teil des Gesetzes. Der DBfK stellt klar: PpUG sind kein geeignetes Instrument zur Sicherung von Pflegequalität. Sie markieren lediglich eine rote Linie, die nicht unterschritten werden darf – mehr nicht. Dennoch dürfen sie nicht aus den Leistungsgruppen herausgelöst werden, solange es keinen besseren verbindlichen Maßstab gibt.

Der DBfK schlägt deshalb fünf konkrete Schritte vor, wie Pflegequalität systematisch in den Leistungsgruppen verankert werden kann:

1. Pflegepersonalgrenzen übergangsweise beibehalten: Die PpUG sind kein Qualitätsindikator, aber aktuell der einzige Hinweis auf pflegerische Versorgung im Gesetz. Sie müssen deshalb solange bestehen bleiben, bis die PPBV verbindlich in die Leistungsgruppen integriert ist.

2. Pflegepersonalbemessung verankern: Die PPBV ist das zentrale Instrument für eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Der DBfK fordert, einen verbindlichen Erfüllungsgrad von mindestens 80 Prozent festzuschreiben und sukzessive auf 100 Prozent zu steigern.

3. Qualifikationen berücksichtigen: Versorgungsqualität hängt nicht nur von der Zahl, sondern auch von der Qualifikation des Personals ab. Dazu gehören verbindliche Quoten für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen sowie die gezielte Einbindung spezialisierter Pflegefachpersonen und Advanced Practice Nurses in einzelnen Leistungsgruppen.

4. Prozessqualität erfassen: Pflege muss in den Leistungsgruppen auch über die Gestaltung und Steuerung der Abläufe sichtbar werden. Dazu gehören die Durchführung des Pflegeprozesses nach § 4 PflBG sowie die gleichberechtigte Beteiligung an interdisziplinären Prozessen, etwa im Tumorboard oder beim Entlassungsmanagement.

5. Ergebnisqualität entwickeln: Pflegequalität muss auch an den Ergebnissen gemessen werden. Neben klassischen Parametern wie Sturz- oder Dekubitusraten braucht es vor allem Patient:innenberichte zu Erfahrungen und Outcomes (PREMs, PROMs). Dafür ist Forschungsförderung in der Pflegewissenschaft notwendig.

Das ist ein hochriskanter Schritt mit potenziell fatalen Folgen

„Die PpUGV ist die einzige geltende Leitplanke, die pflegerische Mindeststandards im Krankenhaus in den aktuellen Reformbestrebungen verbindlich absichert. Wenn sie fällt, bleibt keine einzige pflegespezifische Anforderung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mehr übrig. Das ist ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten“, warnt auch Christine Vogler (Bild), Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).

Zwar blieben die Pflegepersonaluntergrenzen formal bestehen, jedoch ohne jede Verbindung zur Leistungsgruppensystematik. Das bedeutet: Pflegequalität wird nicht mehr zum Planungskriterium und damit inhaltlich wieder abgewertet. „Wenn Pflegequalität aus den Leistungsgruppen verschwindet, wird sie zur Nebensache. Das können wir nicht hinnehmen“, so Vogler.

Auch der DPR sieht in der PpUGV ist kein Idealbild, sondern den letzte Rettungsanker gegen pflegerische Unterbesetzung. Bis die gesetzlich zugesicherte Personalbemessung PPR 2.0 als verbindliches, an Erfüllungsgrade geknüpftes Instrument umgesetzt ist, muss sie bleiben. „Solange es keine gesetzlich verpflichtenden Erfüllungsgrade im Sinne der PPR 2.0 gibt, ist die PpUGV die rote Linie. Ihre Streichung aus den Leistungsgruppen oder gar der komplette Wegfall wären ein Frontalangriff auf die pflegerische Versorgung, mit kalkulierten Risiken für Patient:innen“, betont Vogler.

Hintergrund: Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) wurden 2019 eingeführt, um sicherzustellen, dass in besonders pflegeintensiven Krankenhausbereichen – etwa Intensivstationen, Geriatrie, Unfallchirurgie oder Kardiologie – eine Mindestzahl an examinierten Pflegekräften eingesetzt wird. Ziel ist es, sowohl die Patientensicherheit als auch die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern.





Projekt Pflege:Zeit zeigt Lösungen gegen Fachkräftemangel: Mit Arbeitszeitgestaltung Resilienz in der stationären Altenpflege stärken

Das F.A.Z.-Institut hat das Universitätsklinikum Bonn (UKB) das vierte Jahr in Folge in den Kategorien „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber“ sowie „Ausbildungs-Champions“ ausgezeichnet. Damit bestätigt das UKB seine starke Position als attraktiver Arbeitgeber und wichtiger Ausbildungsbetrieb im Gesundheitswesen.

In die beiden Studien, die rund 16.000 bzw. 15.000 Unternehmen erfassten, flossen Ergebnisse aus einem Social Media Monitoring und einer Online-Befragung ein. Für die Arbeitgeberauszeichnung wurden unter anderem Kriterien wie Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeiten, Gehaltsstruktur, Weiterbildungsmöglichkeiten, Kommunikation, Familienfreundlichkeit und Zusatzleistungen bewertet. Für die Auszeichnung als Ausbildungs-Champion wurden Aspekte wie Qualifikation, Weiterbildung, Ausbildungserfolg, Übernahmechancen und Vergütung berücksichtigt.

Das UKB erzielte in beiden Kategorien überdurchschnittliche Bewertungen in den zentralen Bereichen. Prof. Alexandra Philipsen, komm. Ärztliche Direktorin des UKB und Klinikdirektorin der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKB, betont: „Diese Auszeichnungen spiegeln wider, dass wir am UKB großen Wert auf gute Arbeitsbedingungen, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und eine wertschätzende Unternehmenskultur legen. Das ist für die Qualität unserer Patientenversorgung genauso wichtig wie für die Zufriedenheit und Bindung unserer Mitarbeitenden.“ Allein im vergangenen Jahr konnte das UKB rund 630 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.

Starke Nachwuchsförderung als Schlüssel zum Erfolg

Besonderes Augenmerk legt das UKB auf die Ausbildung, um den eigenen Fachkräftebedarf langfristig zu sichern. Neben rund 3.500 Studierenden der Medizin und Zahnmedizin absolvieren jedes Jahr etwa 600 Menschen am UKB eine Ausbildung in unterschiedlichen Gesundheitsberufen.

„Gerade in der Pflege sind motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte unverzichtbar. Wir legen großen Wert darauf, unseren Auszubildenden ein modernes, praxisnahes und unterstützendes Lernumfeld zu bieten. Unser Ziel ist, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und sich langfristig für eine Tätigkeit am UKB entscheiden“, sagt Alexander Pröbstl, Pflegedirektor des UKB.

„Die Auszeichnungen bestätigen, dass wir im Bereich Ausbildung nicht nur inhaltlich, sondern auch strukturell sehr gut aufgestellt sind“ ergänzt Dr. Sebastian Nies, Sprecher des Centrums für Aus- und Weiterbildung (CAW) des UKB. „Mit innovativen Lehrmethoden, enger Praxisanbindung und individueller Betreuung schaffen wir optimale Voraussetzungen für den Berufseinstieg in einem dynamischen Gesundheitsumfeld.“





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Ende Juli dieses Jahres wurden an der Berufsfachschule für ATA und OTA des Uniklinikums Würzburg erstmals Absolventinnen und Absolventen feierlich verabschiedet, die nach dem neuen Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) ausgebildet wurden.

Foto: © Stefan Reichert / UKW

Es war ein historischer Moment für die Berufsfachschule für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz des Uniklinikums Würzburg: Am Freitag, den 25. Juli 2025 erhielten in feierlichem Rahmen insgesamt 24 Absolventinnen und Absolventen ihre Abschlusszeugnisse, die nach dem Anfang 2022 in Kraft getretenen ATA-OTA-Gesetz ausgebildet wurden. „Der erste Jahrgang markiert nicht nur den ersten erfolgreichen Abschluss der neu strukturierten Ausbildung, sondern auch den Aufbruch in ein modernes und fundiertes Berufsverständnis innerhalb der OP- und Anästhesieversorgung“, unterstrich Felix Mensch, der Leiter der Berufsfachschule.

Elf Staatspreise überreicht

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Verleihung von elf Staatspreisen durch die Bayerische Staatsregierung. Die Auszeichnung würdigt außergewöhnliche schulische Leistungen. „Dass nahezu die Hälfte eines gesamten Jahrgangs so geehrt wird, spricht für das Engagement der Auszubildenden und die exzellente Ausbildungsarbeit an unserer Einrichtung“, freut sich Felix Mensch.

Über das ATA-OTA-Gesetz

Die Anästhesietechnische Assistenz und die Operationstechnische Assistenz (OTA) unterstützen die Ärzteschaft und andere Fachkräfte insbesondere in den Operationssälen der Krankenhäuser. Das ATA-OTA-Gesetz hat diese Berufe bundesweit einheitlich staatlich anerkannt und geregelt. Es standardisiert die Ausbildung und stellt eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Anästhesie sowie im Operationsdienst sicher. Außerdem schafft es klare Berufsprofile.