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Zwischen Fakten und Fiktion: Podcast, Erklär-Video und Blog zur „Gesundheitskompetemz“

Man könnte meinen, dass wir dank Internet und Smartphones besser informiert sind als je zuvor. Doch die Unmengen an Wissen haben ihre Tücken. Wie können wir zwischen nützlichen Gesundheitsinfos und Falschmeldungen unterscheiden? Und wie gehen wir damit im medizinischen Alltag um?

Antworten gibt es in der neuen Podcast-Folge von Careum Zürich – mit Saskia De Gani und Stefan Markun (Bild). Die beiden Fachleute sprechen auch über Tools, die helfen, Fakten von Fiktion zu trennen.

>Hier geht´s zum Podcast

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Mehr zur Bedeutung von Gesundheitskompetenz in Zeiten einer Polykrise erfahren Sie im folgenden Blog: „Unterstützung in der Polykrise: Die Rolle der Gesundheitskompetenz in einer vernetzten Welt“:

>im aktuellen Blog

Zudem klärt ein Video in kompakter Form darüber auf, was Gesundheitskompetenz genau ist.

>zum Careum Erklär-Video





Zwischen Fakten und Fiktion: Podcast, Erklär-Video und Blog zur „Gesundheitskompetemz“

Die Zahl der Schulen für Gesundheitsfachberufe ist im Land Brandenburg von 37 (2014) auf aktuell 63 deutlich gestiegen. Die Ausbildungskapazität hat sich damit auf 7.515 Plätze (+136 %) erhöht.

Auch die Zahlen der staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen, dazu zählen zum Beispiel Ergotherapie, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie, sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen: 2023 legten in Brandenburg 1.717 Auszubildende eine staatliche Prüfung für einen Gesundheitsfachberuf ab, im Jahr 2017 waren es 1.014, im Jahr 2022 1.485.

Gesundheits- und Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bild) begrüßt diesen Anstieg an Auszubildenden und Schulen als erfreuliche Entwicklung und betont die große Bedeutung der Gesundheitsfachberufe im Land Brandenburg: „Nur durch das Zusammenspiel aller Fachberufe im Gesundheitswesen kann eine qualitative und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie von Pflegebedürftigen aufrecht erhalten werden“. Mit dem deutlichen Ausbau der Ausbildungskapazitäten und auch neuen Ausbildungsmöglichkeiten an Hochschulen erhöhe sich die Attraktivität für junge Menschen, sich für diese Berufe zu entscheiden, so die Ministerin.

Frau Nonnemacher besuchte jetzt in Cottbus die Medizinische Schule am Carl-Thiem-Klinikum (CTK) und in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) die Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Medizinische Schule ist eine der größten Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe im Land Brandenburg. Hier werden verschiedene Ausbildungen in der Pflege sowie in der Physiotherapie und für Medizinische Technolog*innen in der Radiologie und der Laboratoriumsanalytik angeboten. Die Kapazität des Schulzentrums beträgt 647 Ausbildungsplätze über die drei Ausbildungsjahre hinweg.

Die Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe in Eisenhüttenstadt umfasst aktuell folgende Gesundheitsfachberufe: Pflegefachfrau/ -mann, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik, Physiotherapie, Pharmazeutisch-Technische Assistenz (PTA). Die Ausbildungskapazität beträgt hier 363 Ausbildungsplätze über die drei Ausbildungsjahre hinweg.

Ergänzung durch akademische Studiengänge

Das Angebot der Schulen für Gesundheitsfachberufe wird durch ein erweitertes Angebot an akademischen Studiengängen ergänzt. So bieten die BTU Cottbus-Senftenberg und die Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde die Studiengänge Hebammenwissenschaft und Pflege an. An der BTU Cottbus-Senftenberg kann man außerdem den Bachelor in Therapiewissenschaft mit dem Abschluss als Physiotherapeut*in kombinieren.





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Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2024 das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ beschlossen. Damit entfällt u.a. in den Pflegeheimen die sogenannte ordnungsrechtliche Fachkraftquote.

Die Fachkraftquoten in der Pflege von i.d.R. 50 bis ca. 53% sind in den ordnungsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder geregelt. Das neue „Sächsische Wohnteilhabegesetz“ regelt künftig umfassender als bisher den Rahmen für Pflegeheime, ambulante betreute Wohngemeinschaften, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und andere Wohnformen für Pflegebedürftige.

Flexibler Personaleinsatz statt starrer Quote

In vollstationären Pflegeeinrichtungen entfällt demnach die Fachkraftquote. Nun folgt das Heimordnungsrecht den neuen Personalbemessungsvorgaben des Leistungsrechts (SGB XI). „Gerade die Pflege leidet unter einer sich verschärfenden Personalsituation. Mit dem Personalbemessungsinstrument setzen wir nun auf Lösungen, die den tatsächlichen Pflegebedarfen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner je nach Pflegegrad gerecht werden, anstatt auf starre Fachkräftequoten zu pochen. Das Gesetz ermöglicht damit eine flexible und bedürfnisorientierte Personaleinsatzplanung“, erläutert die Grüne Landtagsfraktion auf ihrer Webseite.

Neue Wohnformen erhalten klareren gesetzlichen Rahmen

Auch Wohngemeinschaften in Sachsen sind von wesentlichen Änderungen betroffen. Ambulant betreute WGs werden künftig dahingehend überprüft, ob es sich um eine selbstverantwortete oder Anbieter-verantwortetee Wohngemeinschaft oder Einrichtung handelt. Das bringt mehr rechtliche Klarheit für Leistungsanbieter. In selbstverantworteten Wohngemeinschaften ist jetzt ein Selbstbestimmungsgremium vorgesehen.

In Anbieter-verantworteten Wohngemeinschaften ist künftig keine ständig anwesende Pflegefachkraft erforderlich, wenn der konkrete Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohner:innen dies nicht erfordert. Es ist ediglich eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Auch eine eigenständige Pflegedienstleitung für Anbieter-verantwortete WGs ist nicht mehr erforderlich.

>Hier geht es zum Gesetzentwurf.





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Brandenburg beschreitet gemeinsam mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Wege bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung älterer, chronisch kranker Menschen. In den drei Bundesländern startet das vom Bund geförderte Innovationsfondsprojekt Erwin, bei dem erfahrene Pflegekräfte bestimmte Aufgaben von Hausärzten übernehmen.

Das Projekt ErwiN wirkt auf zweifache Weise: Einerseits werden Ärztinnen und Ärzte durch den Einsatz speziell qualifizierten Pflegepersonals entlastet. Gleichzeitig übernimmt dieses auch ärztliche Aufgaben. Die Rolle der Pflege wird somit fachlich insgesamt gestärkt. ErwiN wird aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses bei einer Laufzeit von 3,5 Jahren mit rund 6,7 Mio. Euro gefördert.

In der Startphase des Projekts werden zunächst neun examinierte Pflegefachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung sechs Monate lang durch die Universitätsmedizin Greifswald in Vollzeit ausgebildet. Der Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf den Themen Geriatrie, Schmerzbehandlung, Bluthochdruck sowie Ernährung/Ausscheidung. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer dreitägigen staatlich anerkannten Prüfung.

Diese speziell ausgebildeten Fachkräfte übernehmen in ausgewählten Regionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Hausbesuche und Behandlung von 100 Patientinnen und Patienten mit bereits diagnostizierten Erkrankungen in enger Abstimmung mit den versorgenden Ärztinnen und Ärzten. Diese können über Videosprechstunden bei Bedarf hinzugezogen werden.

Die Versorgung der ersten 100 Patient*innen startet am 1. Juli 2024. Geplant sind vier Phasen mit insgesamt mehr als 1.200 Patientinnen und Patienten. Gesetzliche Grundlage ist § 63 Absatz 3c SGB V, der eine Übertragung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten innerhalb von Modellprojekten erlaubt.





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Das dreijährige Pilot-Programm „AGATHE – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit im Alter“ wurde jetzt erfolgreich evaluiert und soll landesweit ausgerollt werden.

„In meinen Gesprächen mit Beteiligten und Betreuten bekomme ich immer wieder viel positives Feedback. Das Programm hat sich vielfach bewährt. Das bestätigt auch die Auswertung. Unser Ziel ist es, AGATHE mittelfristig in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten umzusetzen. Dafür braucht es eine nachhaltige Verstetigung. Um dem Programm eine verlässliche Perspektive zu geben und die Finanzierung dauerhaft zu sichern, ist eine gesetzliche Verankerung auf Landesebene notwendig“, sagte die Thüringer Sozialministerin Heike Werner (Bild) bei der Präsentation in Erfurt.

Die Umsetzung vor Ort erfolgt über speziell geschulte AGATHE-Fachkräfte. Diese verfügen in der Regel über einschlägige Berufserfahrung in sozialen oder pflegerischen Berufen. Aktuell sind in den zwölf teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 58 AGATHE-Fachkräfte koordinierend und beratend tätig.

Allein im Jahr 2023 fanden etwa 9.500 Hausbesuche statt. Es wurden aber auch feste Sprechstunden oder Beratungsspaziergänge angeboten, darüber hinaus zahlreiche Infostände bei passenden Veranstaltungen. Insgesamt wurden bei den verschiedenen Gelegenheiten rund 14.200 Gespräche (Erst- und Folgeberatungen) mit Seniorinnen und Senioren geführt.

Aktuell setzen zwölf Landkreise bzw. kreisfreie Städte das Programm „AGATHE“ um. Für das Jahr 2024 sind 3,8 Mio. Euro im Landeshaushalt eingeplant. Damit können die bestehenden Projekte fortgeführt und neue initiiert werden.

>Die wichtigsten Ergebnisse finden Sie hier





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Einrichtungen der stationären Langzeitpflege müssen besser auf die hohen Temperaturen und deren Folgen vorbereitet werden, damit Mitarbeitende und die Bewohnerschaft zukünftige Hitzewellen unbeschadet überstehen.

Der BKK Dachverband, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) bieten daher jetzt für stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen  ein Hitzeresilienzprogramm an, das Anpassungsmaßnahmen vorstellt und Mitarbeitende in stärker für das Thema sensibilisiert.

Steigende Hitzebelastung für alternde Bevölkerung

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Hitzetage mehr als verdreifacht. Insbesondere der Süd-Westen und der Osten Deutschlands sind betroffen. In den Regionen Sachsen, Rheinland, Oberbayern, Mittelrhein und Württemberg liegen die durchschnittlichen Hitzetage pro Jahr bei knapp über 13 Tagen. Im Vergleich die meisten Hitzetage für den Zeitraum 2011-2020 gibt es in Berlin von 15,7 Tagen pro Jahr. Tendenz: Weiter steigend.

Kostenfreie Materialien für Inhouse-Schulungen

Die am Programm Teilnehmenden erhaltenin verschiedenen Workshops und Veranstaltungen Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen gegen Hitze. In Onlineterminen werden konkrete Praxisbeispiele vorgestellt. Auch Material für Inhouse-Schulungen der Mitarbeitenden steht zur Verfügung. Das Angebot ist kostenfrei.

>Zum Hitzeresilienzprogramm





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Seit vielen Jahren war das Online-Medium aus dem Schluetersche Verlag Hannover ein höchst kompetenter, verlässlicher und kritischer Begleiter der Profession Pflege. Nun ist diese Stimme aus wirtschaftlichen Gründen für immer verstummt.

Foto: privat

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„Auch wenn sich unsere Wege nun trennen, möchten wir betonen, dass Ihre Unterstützung für uns von unschätzbarem Wert war. Wir sind zutiefst dankbar für die gemeinsamen Jahre und die wertvolle Zeit, die wir mit Ihnen verbringen durften“, so die Abschiedsworte von Schriftleiterin Kirsten Gaede (Bild) und ihrem Team auf der geschlossenen Homepage.

Zu dem für die Fachwelt völlig überraschenden Aus äusserte sich Co-Verlagsleiter Ingo Mahl auf unsere Anfrage so: „Für Ihre wertschätzenden Zeilen möchte ich mich im Namen der Geschäftsführung der Schlüterschen ganz herzlich bedanken. Ich kann Ihnen versichern, dass uns die Entscheidung nicht leichtgefallen ist, gerade weil wir um die Qualität der Arbeit der Redaktion immer gewusst haben. Es sei leider nicht gelungen, aus der redaktionellen Qualität heraus auch einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu machen. Daher werde der Verlag den künftigen Fokus auf andere Kernkompetenzen legen.





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Ältere pflegebedürftige Menschen sind Delir-gefährdet. Die gesundheitlichen Folgen davon können erheblich sein.

Der neue Kurz-Ratgeber desZentrums für Qualität in der Pflege ( ZQP) bietet Informationen dazu, was ein Delir ist, welche Anzeichen darauf hindeuten können sowie Tipps zu Vorbeugung und Linderung.

Das ZQP-Portal bietet zusätzlich weiterführende Informationen zur >Delir-Prävention.

>kostenfreier Download oder Heftbestellung hier





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Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (67, Bild) hat jetzt dem Brandenburger Landtag die Ergebnisse des Runden Tisches vorgestellt. Der Bericht enthält von allen Stakeholdern erarbeitete Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und zur Gewinnung von Pflegekräften.

 

In Brandenburg leben derzeit rund 185.000 pflegebedürftige Menschen. Mehr als 85 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. Die Zahl der Beschäftigten in der Langzeitpflege ist im Jahr 2021 auf 41.828 gestiegen.

>zum Ergebnisbericht vom 15.03.2024





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Der ZQP-Ratgeber zur Körperpflege bietet Wissen und Tipps, wie pflegende Angehörige bei der Körperpflege unterstützen können.

Er wurde auf Grundlage des neuen Expertenstandards des DNQP zur Erhaltung und Förderung der Hautgesundheit aktualisiert. Themen sind u. a.: Beim Duschen oder Waschen im Bett helfen, Hautproblemen vorbeugen, geeignete Produkte anwenden.

>alle Ratgeber (kostenfreier Download oder Heft-Bestellung)





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Im Journal „MMW – Fortschritte der Medizin“ ist ein neuer Artikel zum Thema Gewalt in der häuslichen Pflege von zwei Autoren des ZQP erschienen.

Der Beitrag bietet – unter Bezugnahme auf Daten des ZQP – einen Überblick zur Relevanz des Phänomens mit dem thematischen Fokus Misshandlung älterer Menschen. Der Text ist Bestandteil des Onlineangebots von SpringerMedizin.

Verfasser sind Dr. rer. medic. Simon Eggert und Dr. rer. pol. Christian Teubner, beide vom Zentrum für Qualität in der Pflege.

>zum Artikel





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Seit September 2022 müssen in der Pflege tarifgerechte Löhne gezahlt werden. Damit sollte die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden. Ist das gelungen?

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)  sind Pflegeeinrichtungen und -dienste bundesweit verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule Gelsenkirchen) nahm diese Bestimmungen unter die Lupe.

Regional übliche Entlohnungsniveaus nach Bundesland (Stand 31.10.2023).

Quelle: AOK-Bundesverband (2023), Grafik: IAT

Wie die IAT-Forscherinnen Julia Lenzen und Michaela Evans-Borchers feststellen, lässt sich zwar das Ziel einer Lohnaufwertung für Beschäftigte in Pflege und Betreuung in der Langzeitpflege in der Fläche durchaus erreichen. „Im Vergleich mit dem durchschnittlichen Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland ist die Langzeitpflege in der Entlohnung von Fachpersonal mittlerweile gut aufgestellt. Es werden aber auch Grenzen der gesetzlichen Neuregelungen, gerade angesichts der hohen Teilzeitquoten, mit Blick auf die avisierte Zielsetzung – die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs – erkennbar. Notwendig ist, die Chancen kollektivvertraglicher Gestaltung von präferierten Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit) auch jenseits der Entlohnung stärker zu fokussieren“, raten die Autorinnen.

Grundsätzlich haben Pflegeeinrichtungen und -dienste drei Optionen: Erstens über den Weg der Tarifbindung oder die Bindung an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung, zweitens über die „Tariforientierung“ sowie drittens über die Anwendung des „regional üblichen Entlohnungsniveaus“.

Diese beiden letzten Regelungen entfalten allerdings nicht in jedem Fall eine unmittelbare und zwingende Wirkung für alle Beschäftigten, da einzelne Lohnbestandtele nicht erfasst sind. Auch die Lohnunterschiede zwischen Krankenhäusern und Langzeitpflege zu nivellieren, ist allein angesichts der unterschiedlichen Refinanzierungsgrundlagen derzeit fraglich. Weiterhin gibt es keine gesetzliche Regelung, die hohe Lohndifferenzen zwischen den Beschäftigten einer Einrichtung und innerhalb einer Qualifikationsgruppe ausschließt.

Ungleiche Entlohnung weiterhin möglich – mangelnde Transparenz

Dieser Umstand erweist sich bei Anwendung des regional üblichen Entlohnungsniveaus als besonders kritisch, da eine ungleiche Bezahlung weiterhin möglich ist und die betroffenen Personen nicht in der Lage sind, die ihnen zustehenden Löhne zu prüfen, da eine Transparenz hinsichtlich des einrichtungsspezifischen Durchschnittslohns für die Beschäftigten nicht zwangsläufig gegeben ist. Der Pflegemindestlohn bleibt auch nach Einführung der gesetzlichen Regelungen ein zentraler Eckwert der Lohnentwicklung in der Pflege, da das „regional übliche Entlohnungsniveau“ keine echte Lohnuntergrenze definiert. Länderspezifische Differenzen hinsichtlich der Tarifbindung und des Optionsmixes zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen könnten bestehende regionale Disparitäten hinsichtlich der Attraktivität der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf verstetigen.

Fazit der Autorinnen: Der Attraktionsfaktor der Entlohnung darf nicht unabhängig von weiteren Faktoren wie einer wertschätzenden Führungs- und Teamkultur sowie hoher Qualität der Pflegearbeit betrachtet werden. Hierzu zählen auch weitere Dimensionen von Arbeitsbedingungen, wie sie gegenwärtig u. a. mit Blick auf Personalausstattung, Personal- und Qualifikationsmix, Arbeitszeitgestaltung, Entlastungs- und Professionalisierungschancen durch Digitalisierung und erweiterte Verantwortungsbereiche, berufliche Weiterbildung, betriebliche Laufbahnperspektiven oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert werden.


Originalpublikation:

Lenzen, J. & Evans-Borchers, M. (2024): Tarifgerechte Entlohnung in der Pflege im Spiegel der Attraktivität des Pflegeberufs. Forschung Aktuell, 2024 (04). Gelsenkirchen: Institut Arbeit und Technik, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen. https://doi.org/10.53190/fa/202404





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Am 9. April hat die burgenländische Landesregierung  den Masterplan 2030 für den weiteren Ausbau des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt beschlossen.

Damit sollen die bereits im Jänner präsentierten Modernisierungspläne zeitgerecht umgesetzt werden, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Bis 2034 stehen zudem umfassende Umbauten und Erweiterungen für das grösste Spital des Landes am Plan.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (li.) und GF Robert Maurer (KH BB Eisenstadt) präsentierten die Ausbaupläne des Krankenhauses bis 2034.

Foto: LMS Burgenland

Der Ausbau des Krankenhauses Eisenstadt ist dabei neben dem abgeschlossenen Neubau der Klinik Oberwart und dem geplanten Bau der Klinik Gols einer der wichtigsten Meilensteine in der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre.





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Im Interview spricht Prof. Klaus Wegleitner darüber, was es in der Hospizbewegung zu bewahren und verteidigen gilt.

Der Professor mit dem Schwerpunkt Public Care, Age & Care und Palliative Care arbeitet an der Universität Graz am Zentrum für Interdisziplinäre Alters- und Care-Forschung (CIRAC) und ist seit vielen Jahren ein wichtiger Teil des Leitungsteams des Interprofessionellen Palliative Care Basislehrgangs der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft.

>Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

Quelle: hospiz zeitschrift  palliative care, Nr. 101 (2023)





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Die European Association for Palliative Care (EAPC) erkennt die palliative Sedierung als eine wichtige, breit akzeptierte Intervention für Patient*innen mit lebensbegrenzenden Krankheiten an.

Die 2009 definierten Rahmenbedingungen wurden nun überarbeitet. Die Studie beruht auf einer strengen Konsensmethode und liefert umfassende und solide entwickelte Information für Fachkräfte im Gesundheitswesen.

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