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Unter dem Vorsitz von Salzburgs Gesundheits- und Spitalsreferenten Landeshauptmann-Stv. Dr. Christian Stöckl fand am 4. Mai im Kuenburgsaal (Bild) der Neuen Residenz in Salzburg die Konferenz der Landesgesundheitsreferenten – unter Einbindung von Vertretern des Gesundheitsministeriums und des Gemeindebundes – statt. Dabei standen u.a. die Möglichkeiten zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin, der zunehmende Mangel an Notärzt/innen sowie die anstehende Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) im Mittelpunkt der Beratungen.
Gerade im Gesundheitsbereich, der überwiegend Bundessache ist, sei es notwendig, dass sich die Länder gut untereinander abstimmen und ihre Forderungen und Reformwünsche akkordieren, betonte Vorsitzender Stöckl. So wurden gemeinsam Möglichkeiten ausgelotet, die Allgemeinmedizin und die allgemeinmedizinische Versorgung attraktiver zu machen. Die geplante Ausrichtung der „Zielsteuerung Gesundheit 2017 – 2020“ mit der Vorgabe „weniger stationär, mehr abulant“ benötigt eine ausreichende Anzahl von Hausärzt/innen. Deshalb müsse das Interesse an der allgemeinmedizinischen Ausbildung und Berufsausübung stark gefördert werden, erklärte Stöckl. So müsse die Allgemeinmedizin „ein Kernelement in der universitären Ausbildung“ werden, um deren Stellenwert gegenüber anderen Sonderfächern anzuheben. Zudem muss die Ausbildung in Lehrpraxen im klinisch-praktischen Jahr forciert werden. Allerdings ist die Finanzierung dieser (vorhandenen) Lehrpraxen noch unklar…
Handlungsbedarf des Bundes bei Ausbildung von Notärzten
„Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der Ausbildung von Notärztinnen und Notärzten. Fakt ist, dass einer immer häufigeren Inanspruchnahme von notärztlichen Aktivitäten immer weniger Notärztinnen und Notärzte gegenüber stehen. Das hat vor allem mit der Neuordnung der ärztlichen Ausbildung zu tun, die für die notärztliche Tätigkeit die Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung voraussetzt. Laut den aktuellen Bestimmungen können Fachärztinnen und –ärzte diese Berechtigung aber erst nach Absolvierung der in der Regel sechsjährigen Ausbildung erwerben. Dadurch entsteht beim notärztlichen Nachwuchs eine massive Lücke, die die flächendeckende Notarztversorgung insgesamt gefährdet, vor allem aber in den ländlichen und peripheren Regionen“, skizzierte Stöckl das Dilemma. Hier sei der Bund gefordert, um die notärztliche Ausbildung an die neue Ärzte-Ausbildungsordnung anzupassen, sodass künftig auch Fachärzt/innen und in Ausbildung nach Erwerb der erforderlichen notfallmedizinischen Kompetenzen im organisierten Notarztdienst eingesetzt werden können“.
Droht ein Kostenschub bei der geplanten Reform der Pflegeberufe ?
Auf Antrag des Landes Salzburg hat sich die Konferenz auch mit der anstehenden Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) beschäftigt. Dafür liegt zwar nach weiteren Verhandlungen ein modifizierter Entwurf der Novelle vor, allerdings haben die Länder Salzburg und Steiermark sowie der Gemeindebund den Konsultationsmechanismus aufrecht erhalten. „Leider ist auch auf Basis des nun vorliegenden Entwurfs keinesfalls gesichert, dass die angestrebten Ziele des dreistufigen Systems, nämlich eine Entlastung von Ärzt/innen sowie des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege von Basispflegeleistungen, erreicht werden können. Den Mehrkosten im Pflegebereich steht keine entsprechende Entlastung im ärztlichen Bereich gegenüber“, mahnte Stöckl.
Weitere Kostenrisiken für die Länder sind insbesondere das im Gesetzesentwurf vorgesehene Auslaufen der Pflegeassistenz im Jahr 2025 in den Krankenanstalten sowie die neuen Spezialisierungen für Wundmanagement und Stomaversorgung, Palliativversorgung und psychogeriatrische Pflege. „Im Ergebnis müssen die Länder erhebliche Mehrkosten im Bereich der Krankenanstalten befürchten, es wird aber auch der Langzeitpflegebereich von Kostensteigerungen betroffen sein. Und dazu kommen noch zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Fachhochschul-Ausbildung der Bachelors und die zusätzlichen Sonderausbildungen“, so der Salzburger Gesundheitsreferent. „Die Länder und Gemeinden haben sich folglich darauf verständigt, die vorliegende GuKG-Novelle von Experten aus dem Wirtschaftsbereich und der Pflege hinsichtlich der Plausibilität der Zielsetzungen sowie des Kostenfaktors möglichst rasch überprüfen zu lassen. Ich bin sicher, dass wir damit bei der geplanten GuKG-Novelle einen entscheidenden Schritt weiterkommen“, so Stöckl.
(Foto: LMZ/Neumayr)