Pflegebedürftigkeit: Neue bundesweite Begutachtungs-Richtlinien ab 2017

Der GKV-Spitzenverband hat die „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien – BRi)“ aom 15. April 2016 beschlossen und kürzlich veröffentlicht. Diese Richtlinien gelten für alle Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ab 01.01.2017 gestellt werden. Die Regelungen der Begutachtungsrichtlinien sollen künftig unter Berücksichtigung von Erkenntnissen, insbesondere der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung weiter zu entwickelt werden.
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HIER  geht es zum Download .  (http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_zur_pflegeberatung_und_pflegebeduerftigkeit/12-07-2016_Pflege_BRi_ab_01-01-2017_genehmigt.pdf)
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