Stop nonsense: BVGH weist Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer zurück

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von fünf Mainzer Pflegekräften gegen die „Zwangsmitgliedschaft“ in der  Pflegekammer Rheinland-Pfalz abgewiesen, d.h. nicht einmal zur Entscheidung angenommen. LAZARUS hatte bereits anlässlich der Einbringung mit der Frage: „Nonstop Nonsense?“ kritisch berichtet.

 

Die Beschwerdeführer hatten eine Pflegekammer als nicht sinncoll und überflüssig bezeichnet und sich gegen die „Zwangsmitgliedschaft“ und Zahlung von Mitgliedsbeiträgen gewehrt. Rheinland-Pfalz ist bundesweit das erste Land, in dem eine gesetzlich legitimierte und von den rund 45.000 Pflichtmitgliedern demokratisch gewählte Selbstvertretung des Berufsstandes durch eine Pflegekammer organisiert ist. Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden schon bald folgen. Auf europäischer Ebene sind berufliche Selbstvertretungen der Pflegenden in vielen Staaten bereits seit langem selbstverständlich – so etwa in Frankreich, Spanien, Großbritannien oder Polen.

zeitungsjunge

(Quelle: Wiesbadener Kurier, 04.08.2016 -http://www.wiesbadener-kurier.de )

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