Auf Grund diverser öffentlich kommunizierter Vorwürfe gegen Pflegeheime hat sich der Bundesverband „Lebenswelt Heim“ dazu entschlossen, eine Empfehlung zur rechtskonformen Vorgehensweise zur Stimmabgabe durch die Heimbewohner/innen zu veröffentlichen.
Grundsätzlich haben die BewohnerInnen der mehr als 900 öffentlichen und privaten Alten- und Pflegeheime folgende Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
- Stimmabgabe im Wahllokal
- Stimmabgabe im Wahllokal des Pflegeheims als „besonderer Wahlsprengel“
- Stimmabgabe mittels Wahlkarte
- Stimmabgabe im Bewohnerinnenzimmer
Alle Informationen im Detail stehen zum Download zur Verfügung.