Deutschlands medizinische Ambulantisierung geht weiter voran

Die kostendämpfende Ambulantisierung von immer mehr medizinischen Leistungen schließt erfolgreich die Lücke zwischen stationärer klinischer sowie häuslicher Versorgung und schreitet weiter voran: So ist die Zahl der  Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland bereits auf insgesamt 2.156 angestiegen. Dabei nützen besonders die Krankenhäuser diese seit 2004 bestehende gesetzliche Möglichkeit zur Ambulantisierung zahlreicher Leistungen (unter Wegfall der stationären Hotelkosten) und betreiben bereits 910 MVZ (42 %) selbst. Dominierende Rechtsform ist dabei die GmbH, die in MVZ tätigen Ärzte sind zum Großteil angestellt und nur rund jeder Zehnte als Vertragsarzt tätig.

MVZ

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 eingeführte Einrichtung zur ambulanten medizinischen Versorgung (Rechtsgrundlage: § 95 und § 140b SGB V). Für die Patient*innen hat ein MVZ Ähnlichkeiten mit einer Gemeinschaftspraxis von niedergelassenen Ärzten – jedoch mit dem Unterschied, dass kein Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt, sondern mit dem MVZ entsteht.

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Seit 2004 können neben niedergelassenen Vertragsärzten in Einzelpraxen oder Praxisgemeinschaften auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der kassenärztlichen Versorgung der Bevlkerung mitwirken. Dies eröffnete – vorerst unbeabsichtigt – auch den Krankenhäusern die Möglichkeit der „tagesklinischen“ Versorgung in eigenen MVZ. Von den „Polikliniken“ der früheren DDR unterscheiden sich die fachübergreifend organisierten MVZ zwar nicht funktional, jedoch in ihrem nicht-klinischen Charakter und Ambiente als moderne „Gesundheitszentren“ deutlich.

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