Nur jede/r Fünfte weiß über seine Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Bescheid.
„Vor kurzem wurden durch die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung das Recht auf freie Wahl und das Recht auf Information europaweit offiziell anerkannt. (..)“
von Mag. Michael Prunbauer
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