Eine erweiterte „gruppennützige“ Arzneimittelforschung an nicht einwilligungsfähigen(!) Demenzkranken – auch wenn diese selbst nicht davon profitieren – hat kürzlich der deutsche Bundestag beschlossen. Die Betroffenen müssen jedoch vorher(?) eingewilligt und sich von einem Arzt beraten haben lassen.
Für die Abstimmung im Bundestag war – wohl aus gutem ethischen Grund – der Fraktionszwang aufgehoben worden. Den entsprechenden Antrag hatten u.a. die Unionspolitiker BGM Hermann Gröhe, Rudolf Henke und Anette Widmann-Mauz sowie der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach unterstützt. „Wir vertrauen Ärzten und ihrem ethischen Kompass“, so Gröhe.
Kritiker hingegen betonten die Schutzwirkung der bisherigen Regelung, wonach Studien an nicht einwilligungsfähigen Menschen nur dann erlaubt waren, wenn sie einen persönlichen Nutzen davon hätten. Nicht-Einwilligungsfähige hätten zudem keine Möglichkeit, aus einer Studie jederzeit wieder auszusteigen.