Bestes Rezept gegen „schwarze Schafe“: Personaleinsatz in Pflegeheimen veröffentlichen!

Im Sinne von Qualität und transparenter Verbraucherinformation sollten Pflegeheime dazu verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Dies forderte jetzt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die Personalausstattung sei einer der wichtigsten Indikatoren für die Pflegequalität – sie werde bislang jedoch von den zuständigen Prüfbehörden nicht systematisch veröffentlicht.

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„Heimbetreiber, die gegenwärtig die Personalrichtwerte des jeweiligen Bundeslandes nicht erfüllen, können so ihre Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen erhöhen. Diese müssen dann mit weniger Personal vorlieb nehmen“, kritisierte die BIVA in einer Aussendung. Das müssten die Betroffenen und deren Angehörige unbedingt vorher wissen, wenn sie sich – als mündige KonsumentInnen von Pflegedienstleistungen – für oder gegen ein Heim entscheiden. Eine Veröffentlichung sei auch im Interesse der Heime, da eine gute Personalausstattung einen hervorragenden Wettbewerbsfaktor auf dem Pflegemarkt darstellt.

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