Pflegegeld erhalten und Geld sparen!

 Der Pflegegeldbezug ist für viele pflegebedürftige Menschen eine Notwendigkeit, um die finanziellen Aufwände, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, überhaupt abdecken zu können. Anders formuliert, würden manche Menschen kein Pflegegeld erhalten, könnten sie sich diverse Selbstbehalte, Rezeptgebühren, Transportkosten, oder Kosten für Personal (z.B. Heimhilfe) nicht leisten. In einer Veröffentlichung des Sozialministeriums BMASK („Ein Blick 5“ aus 2009) steht zu lesen, dass 55 Prozent der PflegegeldbezieherInnen von einem Bruttomonatseinkommen von weniger als 860 Euro leben.

geldsparen

Vor diesem Hintergrund ist jede finanzielle Erleichterung für diese Personengruppe ein wertvoller Bestandteil, um ein menschenwürdiges Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können. Um eine Pflegesituation sparsam, jedoch ohne Verzicht auf notwendige Hilfe und Hilfsmittel zu gestalten sind einige Punkte zu berücksichtigen. Zum einen ist hier sicherlich eine ökonomische und bedarfsgerechte Verwendung von Medikamenten und Hilfsmitteln zu nennen. Auch der individuelle passende Mix an professioneller Pflege und der Pflege durch Angehörige oder PersonenbetreuerInnen hilft eine Betreuungssituation finanzierbar zu gestalten.

Vielen pflegebedürftigen Menschen oder deren pflegebedürftigen Angehörigen fehlt es an Wissen über die vielfältigen Möglichkeiten und Angebote, die die Sozialversicherungsträger, die Krankenkassen, die Sozialbehörden der Bundesländer, der Fonds Soziales Wien und das Bundessozialamt anbieten.

pflegeberatung

Pflegeberatung hilft   Geld zu sparen

Pflegeberatung hat es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, diese Informationen an die betroffenen Zielgruppen heranzutragen. Darüber hinaus wird das Angebot so aufbereitet, dass es einfach verständlich ist und für die individuelle Situation bereits gefiltert präsentiert wird. Pflegeberatung begleitet Sie auch bei den nächsten Schritten, der Auswahl und Umsetzung, die häufig weitere Hürden darstellen, weswegen Erleichterungen nicht angenommen werden.

Als Beispiele, wie ergänzend zum Pflegegeldbezug finanzielle Einsparungen erzielt werden können, sind folgende Punkte zu berücksichtigen.

Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung

Wenn Sie Pflegegeld ab der Pflegestufe 1 beziehen, können Sie die Betreuungskosten Ihrer Pflege und Betreuung zu Hause als außergewöhnliche Belastung im jährlichen „Steuerausgleich“ (Arbeitnehmerveranlagung)  geltend machen.

Kostenbeitragssystem des Fonds Soziales Wien

Betreuungs- oder pflegebedürftige Wiener Bürgerinnen und Bürger  haben die Möglichkeit, unabhängig von Vermögen oder Einkommen notwendige Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen. Gestaffelt sind die Beiträge, die zu zahlen sind je nach Einkommen der betroffenen Personen.

Beachten Sie, der von Ihnen bezahlte Kostenbeitrag deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten der jeweiligen Organisationen. Die Differenz finanziert der Fond Soziales Wien (FSW).

Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale

Wenn Sie pflegebedürftig sind, also Pflegegeld erhalten, können Sie bei Vorliegen eines geringen Haushaltsnettoeinkommens um Befreiung von oben genannten Gebühren ansuchen.

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Elisabeth Hahn, DGKP
akademische Gesundheits- und Pflegeberatung
A-1230 Wien

 

Näheres zu diesen Themen finden Sie unter:

http://meinpflegegeld.at/pflegegeld-erhalten-und-geld-sparen/

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