Wie bereits ausführlich berichtet, tritt mit Jahresbeginn 2017 das EU-konforme Gesundheitsberufe-Registergesetz (GBRegG) in Kraft. Im Laufe des Jahres müssen sich alle Pflegefachpersonen erstmals registrieren lassen und erhalten einen befristeten Berufsausweis.
Um von den langjährigen Erfahrungen anderer Staaten zu lernen, lohnt sich ein Blick ins „Mutterland“ der Registrierung nach Großbritannien. Wie dort die Registrierung ( hier ) sowie weitere regelmäßige Re-Registrierung ( hier ) von rund 650.000 „registered nurses (RN)“ durch die Pflegekammer (NMC) ablaufen, ermöglicht einen guten Einblick in unsere eigene rotweissrote Pflegezukunft…