Heil- und Hilfsmittelgesetz: Mehr Qualität, mehr Auswahl für die Kranken

Mit dies-em wegweisenden Gesetz ist es dem deutschen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (Bild) rechtzeitig vor den anstehenden Bundestagswahlen gelungen, die in Beitrags-überschüssen in Milliardenhöhe schwimmenden, bei ihren Leistungen aber extrem knausrigen Krankenkassen zu mehr Qualität und Leistungsauswahl für die Kranken zu verpflichten und die therapeutische Autonomie der Gesundheitsberufe entscheidend zu stärken.

Gröhe-BGM 11-2016

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) soll die Versorgungsqualität verbessern, so etwa mit Inkontinenzprodukten. Demzufolge muss der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung  das Hilfsmittelverzeichnis mit seinen 29.000 Produkten (bis Ende 2018) „grundlegend aktualisieren“, wie es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Bei Vergabeentscheidungen in diesem Bereich müssen die Krankenkassen künftig neben dem Preis auch qualitative Aspekte berücksichtigen und ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren Produkten einräumen. Die Regelungen des HHVG sind ganz überwiegend bereits im März 2017 in Kraft getreten.

 

Des weiteren werden mit dem HHVG Voraussetzungen geschaffen für eine bessere Vergütung von Therapieberufen wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Die Krankenkassen können demnach eine Vergütungssteigerung mit den Verbänden der Heilmittelerbringer oberhalb der Zunahme der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen vereinbaren. Des weiteren werden die Kassen verpflichtet, mit den Verbänden Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ abzuschließen. Heilmittelerbringer erhalten damit künftig mehr Autonomie bei der Therapiewahl. Nicht zuletzt bietet das Gesetz neue Regelungen für die Notarztversorgung.

 

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