Österreichs Pflegeberufe und MTD: Berufsregister startet mit Verspätung

(Grafik: reparaturhaus.at)

 

Erst seit Jahresbeginn 2017 in Kraft, muss das EU-konforme Gesundheitsberufe-Registergesetz bereits umfassend novelliert werden. Dies wurde kürzlich im Gesundheitsausschuss des Parlaments beschlossen.

 

Die Reparaturen betreffen sowohl verwaltungstechnische Nachjustierungen und Vereinfachungen als auch einen späteren Starttermin der Erstregistrierung: Diese beginnt nun mit 01. Juli 2018 – die (verpflichtende) persönliche Antragstellung durch jede/n Berufsangehörige/n muss bis spätestens 30. Juni 2019 erfolgen.

 

Das GBRG regelt die Einrichtung des von der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) zu führenden Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD). Davon betroffen sind z.B. Pflege(fach)assistenten, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen oder diplomiertes Krankenpflegepersonal (unabhängig vom jeweiligen Arbeitsplatz in Forschung, Lehre, Management, Administration oder Praxis).

Die jeweiligen Personen müssen vor Beginn der Berufsausübung einen Antrag bei der Bundesarbeitskammer (für alle AK-Mitglieder) oder der GÖG (Nicht-AK-Mitglieder, Selbstständige) einbringen und erhalten dann einen fünf Jahre gültigen Berufsausweis. Die Re-Registrierung erfolgt sodann unter Vorlage der gesetzlich vorgesehenen Fortbildungsnachweise.

 

>>  Zur GBRG-Novelle 2017 (Gesetzesentwurf)

(Quelle: PK Nr. 241 vom 09.03.2017)

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