Gesundheitsreform zur „Primärversorgung“ beschlossen: Harsche Kritik der Pflege

Mit dem Beschluss des „Primärversorgungsgesetzes (PrimVG)“ und der relevanten Begleitgesetze hat das Parlament jetzt die Vorraussetzungen für den Aufbau von bundesweit insgesamt 75 Primärversorgungszentren sowie deren multiprofessionelle Personalausstattung geschaffen. Der Pflegeberufsverband ÖGKV ortet dabei große Lücken…

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Aussendung des ÖGKV vom 27.06.2017:

Reformen im Bereich der primären Gesundheitsversorgung wurden in den letzten Monaten nicht nur heftig diskutiert, sie sind auch angesichts der sich enorm veränderten Bedürfnisse der Menschen, dringend notwendig.

Konkret geht es um die Versorgung von Menschen, die mit ihren gesundheitlichen Problemen derzeit Hausarztpraxen oder Spitalsambulanzen aufsuchen – beide Angebotsformen stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Darüber hinaus ist es offensichtlich, dass die Rollen und Versorgungsaufträge der Gesundheitsberufe insgesamt neu zu definieren sind. „Wenn in den kommenden Tagen im Nationalrat das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG), welches die Primärversorgung neu regeln soll, beschlossen wird, so sind echte Reformansätze, insbesondere für die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, nur marginal zu finden“, meint Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).

Offensichtlich wird an den hierarchisch orientierten Strukturen nach wie vor nicht gerüttelt. Dabei ist es evident, dass beispielsweise chronisch Kranke in erster Linie die Unterstützung der Gesundheits- und Krankenpflege bei der Anwendung von Therapiekonzepten brauchen. Dadurch nimmt der Therapieerfolg enorm zu, Komplikationen und damit verbundene Folgekosten werden gesenkt. Wohl sind sich die Entscheidungsträger über die Nutzung der Pflegekompetenz und der damit verbundenen positiven Effekte weitgehend einig, zu einer Platzierung auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen konnte man sich aber nicht durchringen. Dies betrifft in erster Linie die Honorierungssysteme, die durch die gesetzlichen Bestimmungen auf die Länderebene verschoben wurden. Zwar ist es beabsichtigt, die bestehenden Verträge der derzeit freiberuflich tätigen Pflegepersonen als Orientierung zur Berechnung der Grundpauschale heranzuziehen, dort wo dies nicht vorhanden ist, wird einfach ins Blaue kalkuliert. Ungeklärt ist auch, wer diese Leistungen mit den Versicherungsträgern verhandelt.

Der ÖGKV fordert daher, einmal mehr, jedenfalls in einem ersten Schritt, die freiberufliche Tätigkeit von Pflegekräften im Rahmen der Primärversorgung auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen abzubilden, sowie die erbrachten Leistungen direkt mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen zu können. Ebenso sind nach wie vor die Eckpunkte der Kollektivverträge bei Anstellung in einem Primärversorgungzentrum offen. Es ist bedauerlich, dass dieses wichtige Rahmengesetz eine echte Modernisierung für die Gesundheitsversorgung der Menschen, sowie zeitgemäße Strukturen für die Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen der Primärversorgung vermissen lässt.

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