Ein Rauschen im Blätterwald der österreichischen Tagespresse (siehe z.B. hier) hat das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) ausgelöst: Demnach haben die Banken Kreditzinsen falsch, d.h. zu hoch berechnet und müssen nun zigtausenden KreditnehmerInnenseit Jahren zuviel geleisteten Zinsen rückvergüten oder zum Kredit gutschreiben.
LAZARUS empfiehlt unseren betroffenen LeserInnen folgendes Vorgehen – Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank mit einem kurzen Brief oder E-Mail mit folgedem Text (-vorschlag):
„Im Sinne des aktuellen OGH-Urteils betreffend „Negativzinsen“ ersuche ich Sie, meinen laufenden Kredit Nr……….. hinsichtlich der Zinsberechnung zu überprüfen und eine allfällige Mehrzahlung an mich rückzuvergüten bzw. meinem Kreditkonto als Gutschrift zu verbuchen.“
Als beruflich Pflegende arbeiten Sie hart für Ihr Geld und haben daher wohl keinerlei Intresse daran, dieses in Form von überhöhten Zinsen an die Bank zu verschenken – holen Sie sich daher Ihr Geld umgehend zurück!