Registrierung der beruflich Pflegenden: Jetzt wird es ernst !

Bereits 2016 wurde mit einiger Verspätung endlich das „Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG 2017“ vom Parlament verabschiedet (LAZARUS berichtete). Jetzt wird das neue Berufsregister aufgebaut, um insgesamt 120.000 Beschäftigte in der Gesundheits-und Krankenpflege und den gehobenen medizinischtechnischen Diensten (MTD) erstmalig zu erfassen. Alle registrierten Fachpersonen erhalten einen Berufsausweis, der künftig als Nachweis zur Berufsausübung zwinglich erforderlich ist.

Bis wann müssen Sie sich registrieren lassen?

Berufsangehörige, die bereits am Stichtag 01. Juli 2018 einen Gesundheitsberuf ausüben, müssen sich in der Folge bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen.

NeueinsteigerInnen (AbsolventInnen, usw.) zu jedem späteren Zeitpunkt müssen sich vor Beginn der Berufsausübung registrieren lassen und den Nachweis ihrer Berufsberechtigung (Berufsausweis) dem künftigen Arbeitgeber vorlegen.

Nähere Infos der AK Österreich

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