Tagungsbericht: Unterstützte Entscheidungsfindung statt Sachwalterschaft

Bei einer Fachtagung an der FH St. Pölten am 06. Februar wurden die rechtlichen Rahmenbedinnungen, Best-Practice-Beispiele und notwendige Aus- und Weiterbildungen rund um die „Unterstützte Entscheidungsfindung“ vorgestellt und diskutiert. Dieses Instrument ist eine Alternative zur Sachwalterschaft – dabei helfen SozialarbeiterInnen Menschen, Entscheidungen zu finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten gemeinsam mit Angehörigen, Bekannten und anderen Unterstützungspersonen zu treffen.

Unterstützte Entscheidungsfindung ist schon jetzt in Österreich eine mancherorts gelebte Praxis. Mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes Mitte 2018 rückt die Autonomie der Betroffenen deutlich in den Mittelpunkt und Instrumente der unterstützten Entscheidungsfindung gewinnen an Bedeutung. Dies ist auch notwendig, um Ziele der Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Bei der Tagung stellten Expertinnen und Experten Beispiele unterstützter Entscheidungsfindung vor und erörterten, welche Maßnahmen zur guten Unterstützung bei Entscheidungen besonders wichtig sind. Thema war auch, welche Aus- und Weiterbildungen für unterstützte Entscheidungsfindung an den Fachhochschulstudiengängen der Sozialen Arbeit in Zukunft angeboten werden sollten. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Department Soziales der FH St. Pölten in Kooperation mit dem Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds).

Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch

Die Keynote bei der Veranstaltung hielt Peter Barth, Abteilungsleiter im Justizministerium. Er war federführend an der Entwicklung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes beteiligt – einem Entwicklungsprozess, der auf beispielhafte Art und Weise Betroffene eingebunden hat. In seinem Referat stellte Barth die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen und die Dienstleistungen des Justizministeriums in dem Bereich vor. „Man darf nur eine Vertretung haben, wenn man das persönlich will oder wenn es unbedingt notwendig ist“, erläuterte Barth das Prinzip „Unterstützung vor Stellvertretung“.

„Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist gleichzeitig ein Gesetz der Erwachsenenrechte. Nämlich der Rechte auf Beteiligung an Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen. Und der Rechte auf Schutz, wo die Gefahr der Ausbeutung oder des Missbrauchs besteht. In seiner Entstehungsgeschichte steckt demokratiepolitische Kraft. Betroffene Personengruppen waren von Anfang an mit einbezogen“, sagt Christine Haselbacher, Leiterin des Departments Soziales an der FH St. Pölten.

Einbinden Betroffener

Die Tagung wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen geplant. „Denn Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen in eigener Sache und haben das Recht zu bestimmen, was sie selbst betrifft. Soziale Arbeit entwickelt in der Praxis Standards der Beteiligung, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, und leistet einen Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung“, erklärt Eringard Kaufmann, Leiterin der Fachgruppe „Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderungen“ vom Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit.

Bereits jetzt gibt es laut Kaufmann ein breites Angebot und viel Erfahrung zur Umsetzung von unterstützter Entscheidungsfindung, das teils von Menschen mit Behinderungen selbst oder auch im Kontext sozialer Arbeit entwickelt wurde. Diesen Schatz an Erfahrung und Know-how zu heben, war das Ziel der Arbeitstagung. „Seit jeher steht Sozialarbeit für Empowerment und die Förderung der Selbstbestimmung. Eine Forderung, die durch die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen zum Menschenrecht wurde“, sagt Kaufmann.

 

Die Tagung wurde gemeinsam mit SVZ – Selbstvertretungs-Zentrum für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Empowermentcenter Linz und knack:punkt Salzburg geplant. Selbstbestimmt Leben Österreich, der Österreichische Behindertenrat, die Lebenshilfe Österreich, die Volkshilfe Österreich, das Hilfswerk Österreich, Caritas Österreich, Pro Mente Austria, das Österreichische Institut für Validation und die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger haben die Veranstaltung unterstützt.

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