Derzeit werde nur Struktur- und Prozessqualität im unzureichenden Ausmaß gemessen – nicht jedoch die so wichtige Ergebnisqualität im niedergelassenen Bereich, kritisieren die NEOS und fordern eine völlige Neuordnung sowohl im Sinne der Gesundheitspolitik als auch zum Nutzen der Patient*innen.
Die Sicherstellung der Ergebnisqualität im gesamten ambulanten Bereich ist ein wesentliches Ziel der österreichischen Gesundheitspolitik und wurde auch im Bundeszielsteuerungsvertrag verankert, erinnerte Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einem Entschließungsantrag der NEOS am vergangenen Donnerstag ( 314/A(E)). Derzeit werde die Qualitätsmessung jedoch durch ein Tochterunternehmen der ärztlichen Standesvertretung (ÖQmed) durchgeführt, wodurch institutionell keine Unabhängigkeit gegeben sei. Außerdem basiere sie lediglich auf Prozess- und Strukturindikatoren und enthalte keine Indikationsvergleiche wie im stationären Bereich, bemängelte er. Die Arbeit der ÖQmed hätten zudem eine Studie der London School of Economics sowie das IHS massiv in Frage gestellt.
Die Ergebnisqualitätsmessung im niedergelassenen Bereich stecke in Österreich somit noch in den Kinderschuhen und müsse entlang von internationalen Beispielen institutionell neu geordnet werden, fordern die NEOS. Eine umfassende, vergleichbare und standardisierte Qualitätsmessung im intramuralen sowie im extramuralen Bereich sei eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen und stelle eine unverzichtbare Orientierungshilfe für die Bevölkerung dar. (PK vom 26.07.2018)