Der frühere sog. „Pflege-TÜV“ hatte nahezu allen Heimen Bestnoten ausgestellt, ohne die tatsächliche Pflege- und Betreuungsqualität konkret abzubilden. Diese Verwirrung der Verbraucher hat bald ein Ende: Ab Dezember 2018 tritt die neue „indikatorengestützte Qualitätsprüfung und -darstellung“ in der stationären Altenpflege in Kraft und soll bis Ende August 2019 umgesetzt werden.
Das Erhebungsinstrument basiert auf dem „Neuen Begutachtungsinstruments (NBI)“. Die von den Heimen erhobenen Daten werden verschlüsselt an eine externe und unabhängige Datenauswertungsstelle (derzeit in Gründung) gesendet.
Näheres zum Thema lesen Sie in der September-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.