Wie lenkt man einen (Reform-)Zug rasch in die Gegenrichtung um? Richtig: Man hängt die Lokomotive an das Ende des Zuges und fährt los. Genau das macht derzeit Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – und verkehrt damit eine Stärkung des Pflegepersonals und damit verbesserte Patientensicherheit ins Gegenteil.
So schwächt das „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ ab 2019 sowohl Pflegende als auch Patienten
Am 01. August 2018 hat das BMG einen Kabinettsentwurf (Regierungsvorlage an den Bundestag) des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) veröffentlicht. Wesentliche Änderung zum vorherigen Referentenentwurf war ein neu gefasster §137j SGB V. Dieser beinhaltet die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen durch das BMG – allerdings nicht (mehr) für ALLE bettenführenden Stationen, sondern nur für ausgewählte „sensible Bereiche“. Dass damit beliebigen Personalrochaden innerhalb der Krankenhäuser Tür und Tor geöffnet wird – zu Lasten der personalgeschwächten Stationen und der dortigen Patientensicherheit – scheint Herr Spahn (li.) wohl übersehen zu haben?
Jetzt ist Feuer am Dach: Da zeigt die schonungslose, wissenschaftlich fundierte Kurzanalyse des neutralen und politisch unabhängigen „Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) unter dem Vorsitz der ehemaligen Pflegedirektorin am Charité – Universitätsklinikum Berlin, Hedwig Francois-Kettner (Bild re.). Allein der verbesserten Patientensicherheit verpflichtet, resümiert das APS, dass „.. durch den neuen Paragrafen die Patientensicherheit eher geschwächt als gestärkt würde“.
Kommentar
Kapitaler Fehler – bitte sofort zurück zum ursprünglichen richtungsweisenden Entwurf
Es mag bei positiver Sicht der Jugend des neuen Gesundheitsministers Jens Spahn (38) geschuldet sein, dass er das Eine gewollt, jedoch das Andere damit erreicht hat, weil er von den „alten Hasen“ (im doppelten Wortsinn) der Krankenhausgesellschaft über den Tisch gezogen wurde. Doch es ist noch nicht zu spät: Wenn Herr Spahn nach der eingehenden Lektüre der o.a. Analyse und weiterer kritischer Statements aus den Berufsverbändendie Einsicht und charakterliche Größe zeigt, einen ungewollten Fehler dieser enormen Tragweite zu erkennen und zu korrigieren, kann der Zug rasch nochmals in die einzig richtige Reformrichtung umgehängt werden.
Erich M. Hofer
„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
(Konfuzius, 551 – 479 v. Chr.)
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