Einige Kantone kennen schon Listen, die definieren, welche Eingriffe grundsätzlich ambulant durchgeführt werden müssen. Seit Jahresbeginn 2019 ist nun auch eine Liste in Kraft, welche landesweit verbindlich ist. Der Bundesrat hat im Februar 2018 für sechs Eingriffe die Regelung «Ambulant vor Stationär» beschlossen und die Verordnung über Leistungen in der Krankenpflege-Pflichtversicherung angepasst…
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