Obwohl es im geltenden Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz einschränkend geregelt ist, führen einige Krankenkassen weiterhin Ausschreibungen von Hilfsmitteln durch. Auch der gesetzliche Auftrag, nicht allein auf den Preis, sondern im Interesse der versicherten Patient*innen verstärkt auf die Qualität der Hilfsmittel zu achten, wird von den Kassen nicht zufriedenstellend umgesetzt.
Nun will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (re.) die Kassen an die kürzere Leine nehmen und plant, das Ausschreibungsverbot in die laufenden Beratungen zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ einzubinden. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) würdigte dies in einer Aussendung jetzt als „richtigen Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“.
Der Verband hatte in den letzten Jahren wiederholt einen stärkeren Qualitäts- statt Preisfokus gefordert und darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen insbesondere in sensiblen Homecare-Bereichen der Patientenversorgung kein geeignetes Mittel sind. Laut BVMed hatten einzelne Kassen bis zuletzt Hilfsmittel-Versorgungen auch in dienstleistungsintensiven Bereichen ausgeschrieben, obwohl dies im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) untersagt wurde. Zudem hatte das HHVG eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätsfaktoren vorgesehen. Auch dies wurde von einzelnen Krankenkassen nicht ausreichend umgesetzt. Daraus ziehe der Gesetzgeber nun Konsequenzen, heiß es weiter.
„Es hat sich bereits in mehreren Fällen gezeigt, dass Ausschreibungen durch eine reine Preisfokussierung zu erheblichen Qualitätseinbußen bei den Patienten und zu steigenden Aufzahlungen führen. Wir unterstützen es sehr, dass die Politik dies nun nicht länger hinnehmen will“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.