Die ExpertInnengruppe des DPR – der Dachorganisation von 16 Berufsverbänden – stellte ihr grundlegendes Modell für eine bedarfsgerechte Personalbemessung auf dem Deutschen Pflegetag 2019 erstmalig der Fachöffentlichkeit vor.
Mit der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) reagiert die Politik auf den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern. Seit dem 01.01.2019 sind entsprechende Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen in ausgewählten Bereichen (lntensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie) umzusetzen. Ab 2020 sollen weitere Bereiche hinzukommen und eine Differenzierung der PpUG nach Schweregraden erfolgen.
Zusätzlich sollen die Personalkosten für die Pflege am Bett ab 2020 unabhängig vergütet und somit aus den DRG ausgegliedert werden. Zukünftig werden die Pflegepersonalkosten über ein krankenhausindividuell zu vereinbarendes Pflegebudget finanziert.
Sowohl für die Festsetzung von am Patientenbedarf orientierten Pflegepersonaluntergrenzen sowie für die Bestimmung eines Pflegebudgets ist eine Pflegepersonalbemessung unumgänglich. Eine solche Bemessung muss auf Grundlage eines einfachen Scorings erfolgen, um eine verbindliche Umsetzung ohne überbordende Bürokratie zu erreichen. Mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPBI) hat eine Expertengruppe des Deutschen Pflegerates nun ein grundlegendes Modell für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung entwickelt.