NRW-Landtag: Internet-Pflicht in allen Pflegeheimen

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Digitale Pflegeplatzsuche, Internet in allen Heimen und mehr Kurzzeitpflegeplätze – der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat kürzlich neue Regelungen für den Pflegebereich und Heimalltag beschlossen.

Alle Pflegeeinrichtungen müssen künftig ihren Bewohner*innen Internetzugänge bereitstellen. Zudem soll eine App entwickelt werden, die eine Suche nach freien Pflegeplätzen ermöglicht. Weitere Neuerungen:

* Die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze soll erhöht werden.

* Die Pflege-Qualität in den Einrichtungen soll künftig nur noch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft werden. Die Heimaufsichten werden nur noch strukturelle Kriterien wie Personalschlüssel oder Raumgröße prüfen.

* Die Stellung der Pflegedienstleitung in Heimen soll gestärkt werden: Die Geschäftsführung darf sie künftig in Pflegeangelegenheiten nicht mehr anweisen.

* Die nun mehrheitlich von CDU und FDP beschlossene WTG-Novelle erlaubt überdies erstmals, dass Heimleitungen keine fachspezifische (Pflege-)Qualifikation mehr vorweisen müssten. Ein Studium in Pflege- und Gesundheitsmanagement gehört künftig nicht mehr zu den Voraussetzungen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in NRW lag Ende 2017 bei rund 770.000 Menschen.

 

>> Wohn- und Teilhabegesetz

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