Viele Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Gewalt. Aber längst nicht alle wissen, dass bei solchen Vorfällen unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung greift. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt ihren Mitgliedsunternehmen Tipps, wann Extremerlebnisse gemeldet werden sollten.
Wie Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Übergriffen auf Beschäftigte bestmöglich vorbeugen können, was nach einem Vorfall zu tun ist und welche Unterstützung die BGW ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten bietet, zeigt die neue Broschüre „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte“.