Deutscher Bundesanzeiger: Pflegeforschung soll verstärkt gefördert werden

Die deutsche Bundesregierung will mit einer neuen Förderrichtlinie die Pflegeforschung verstärkt fördern. Damit fügt sich ein weiterer wichtiger Puzzlestein in die umfassend angelegte „Konzertierte Aktion Pflege“. Unterstützt werden sowohl einzelne Forschungsprojekte als auch neue Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Pflege ist ein in unserer Gesellschaft allgegenwärtiges Thema. Im Zuge der bereits länger andauernden Diskussionen zum demografischen Wandel steht besonders die Altenpflege im Fokus. Aber auch in allen anderen Lebensphasen können akute und dauerhafte Pflegebedürftigkeit entstehen und bestehen. Nicht nur die Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern auch die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung verändern sich aufgrund des demografischen Wandels stark. Insbesondere der Umbruch familiärer Strukturen hat große Auswirkungen auf die Pflege und trägt maßgeblich dazu bei, dass Pflege sich immer stärker professionalisiert.

Geldübergabe

Eine leistungsfähige Pflegeforschung schafft die notwendige Evidenz, um die Pflegepraxis gezielt und qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln. Sie trägt z. B. dazu bei, Qualitätsstandards und Modelle zur sektorenübergreifenden und interprofessionellen Zusammenarbeit neu- und fortzuentwickeln. Damit Ergebnisse der Pflegeforschung nachhaltige Wirkungen entfalten können, müssen sowohl Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens, die an der Pflege von Menschen beteiligt sind, als auch die von Pflegebedürftigkeit Betroffenen in angemessener Form in den Forschungsprozess eingebunden sein. Konkret handelt es sich hierbei z. B. um Pflegebedürftige, professionelles Pflegepersonal und weitere an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligte Berufsgruppen sowie (pflegende) An- und Zugehörige und gegebenenfalls auch Kostenträger (z. B. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).

Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Pflegeforschung in Deutschland. An ausgewählten Hochschulstandorten sollen Entwicklung und Ausbau von Forschungskapazitäten in den Fachdisziplinen der Pflegeforschung unterstützt werden. Hierzu werden an neu eingerichteten Lehrstühlen oder Abteilungen für Pflegewissenschaft für eine begrenzte Zeit zusätzliche Personalstellen zur Durchführung von Forschungsprojekten zu zukunftsträchtigen Themen mit einer hohen Relevanz für die pflegerische Versorgung gefördert. Zudem werden an etablierten Instituten und Abteilungen für Pflegewissenschaft Forschungsprojekte des wissenschaftlichen Nachwuchses zu entsprechenden Themen gefördert. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Ausgestaltung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung (vgl. Nummer 1.2 dieser Förderrichtlinie).

Quelle: Bundesanzeiger vom 19.06.2019

Alle Details dazu finden Sie hier

image_pdfimage_print