Digitale Versorgung-Gesetz 2020: Pflege wird in Telematik-Infrastruktur eingebunden

Hands and puzzle on gray background. Teamwork solving a puzzle

Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Ein weiterer, wichtiger Stein (auch) im umfangreichen Puzzle der „Konzertierten Aktion Pflege“: Kürzlich hat die deutsche Bundesregierung den Entwurf des DVG beschlossen.

Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken haben Anschlusspflicht, wogegen Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Physiotherapie-Praxen sich ab Januar 2020 freiwillig an die Telematik-Infrastruktur anschließen können. Die Kosten hierfür werden vom Bund erstattet. Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

  • Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben. Damit Patienten Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
  • Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1% ab dem 1. März 2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
  • Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videoprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.
  • Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden.
  • Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängert das BMG den Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Mio. Euro jährlich.

Die „elektronische Patientenakte“ bleibt hiervon vorerst unberührt, der hochsensible Datenschutz soll im Herbst durch ein eigenes  Gesundheitsdatenschutzgesetz geregelt werden.

>> Nähere Infos und Download des DVG hier

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