Drei Gesetze im Gesundheitsbereich hat die deutsche Bundesregierung kürzlich auf den Weg gebracht: Die Masern-Impfpflicht, das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz und die MDK-Reform. Nach der Sommerpause berät der Bundestag darüber.
Die Masern-Impfpflicht soll ab März 2020 gelten: Das „Masernschutzgesetz“ sieht vor, dass Kinder und Schüler beim Eintritt in eine Kita, Schule oder eine Gemeinschaftseinrichtung gegen Masern geimpft sein müssen – ebenso wie die dort Beschäftigten. Impfen lassen müssen sich weiters auch Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen und in Asylbewerber-Unterkünften sowie Bewohner der Unterkünfte. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Vorgesehen ist auch, dass Kitas nichtgeimpften Kindern den Besuch der Einrichtung verweigern können. Ziel sei es, „möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung zu bewahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Bild).
Das Gesetz zur Stärkung der „Vor-Ort-Apotheken“ sieht Zuschläge für Nacht- und Notdienste sowie extra Geld für zusätzliche Leistungen vor. So sollen Apotheker auch Grippeschutzimpfungen vornehmen dürfen. Das soll in Modellvorhaben erprobt werden.
Mit der MDK-Reform soll der Medizinische Dienst künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Auch wird das Prüfverfahren im Gesundheitswesen auf neue Beine gestellt.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar in der Ärzte Zeitung:
Ein bisschen Zeit erkauft