DE: Ist staatliches Darlehen für berufstätige pflegende Angehörige gescheitert?

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„Das Konzept des staatlichen Darlehens für eine berufliche Auszeit von pflegenden Angehörigen ist gescheitert. Die Regelung geht an den Bedürfnissen der 360.000 berufstätigen pflegenden Angehörigen völlig vorbei“, kritisiert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. In nunmehr vier Jahren seien nur 921 Darlehen beantragt worden. Statt dessen brauche es endlich eine Lohnersatzleistung durch den Staat, fordert Brysch.

Berufstätige pflegende Angehörige haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Auszeit vom Job, in der die Pflegeversicherung ein Unterstützungsgeld zahlt. Zudem können sie eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit nutzen. Seit 2015 können sie zur Finanzierung dieser Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses staatliche Angebot wird aber kaum in Anspruch genommen.

Staatliches Pflegezeitgel – ähnlich dem Elterngeld – muss her!

Gerade einmal 200 Darlehen pro Jahr seien „eine traurige Bilanz“ und ein Armutszeugnis für die Politik. Doch weder Familienministerin Giffey noch Gesundheitsminister Spahn wollen daran etwas ändern – obwohl eine Freistellung vom Beruf für viele pflegende Angehörige extrem wichtig ist. Schließlich haben im Jahr 2017 rund 82.000 pflegende Angehörige eine mehrmonatige Auszeit vom Beruf genommen, um einen Angehörigen zu pflegen. Im gleichen Jahr wurden aber nur 187 Darlehen beantragt. Brysch: „Es braucht endlich eine echte Entlastung für pflegende Angehörige. Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt. Giffey und Spahn müssen jetzt handeln und ein solches Pflegezeitgeld auf den Weg bringen!“

 

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