Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen künftig nicht mehr zur Kostenbeteiligung herangezogen werden, wenn die Eltern Sozialhilfe beziehen. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro soll es weiterhin einen teilweisen Regress geben.
Das Bundeskabinett billigte kürzlich einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit dem Gesetz werden auch die Eltern volljähriger behinderter Kinder finanziell entlastet. Künftig würden also nur noch Spitzenverdiener Rückzahlungen leisten müssen.
Eltern von volljährigen Kindern mit einer Behinderung, die Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe beziehen, werden durch das geplante Gesetz von den bisherigen monatlichen Pauschalbeiträgen befreit. Mit dem Gesetz würden die Familien entlastet und die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung genommen, heißt es in dem Gesetzentwurf.