Vom Pflege-Fonds bis zur Unterstützung pflegender Angehöriger: Sozialreferent*innen der Bundesländer fordern vom Bund „Aktionsplan Pflege“

Foto: Land OÖ, Stinglmayr

Die immer älter werdende Gesellschaft bedeutet auch höhere Kosten für Österreichs Bundesländer. Am vergangenen Dienstag trafen deren Sozialreferent*innen zusammen (Bild), um einen gemeinsamen „Aktionsplan Pflege“ zu besprechen und eine Resolution an die künftige Bundesregierung zu richten.

Gerade im Bereich der Altenbetreuung- und Pflege besteht dringender Handlungs­bedarf. Es braucht mehr denn je einen gemeinsamen „Aktionsplan Pflege“ der Bundes­regierung unter enger Einbindung der Länder, um einerseits die Pflegefinanzierung zu sichern und andererseits die Unterstützungsangebote deutlich zu erweitern. Darunter fallen unter anderem: Alten- und Pflegeheime, Kurzzeit-Pflegeplätze, Tagesbetreuungs­angebote und die Mobilen Dienste sowie die Hauskrankenpflege“, erklärt die OÖ. Landesrätin Birgit Gerstorfer. Die anwesenden Landesrät/innen der Bundesländer verabschiedeten folgende Resolutionspunkte an die künftige Bundesregierung:

geldsparen

Bereich Pflegefinanzierung: Bundes-Pflegefonds absichern und zukünftige Finanzierungsmodelle prüfen

Der Bundespflegefonds zahlt Zweckzuschüsse an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegeangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis einschließlich 2021. Für eine Verlängerung bzw. Erhöhung ab dem Jahr 2022 wurden vom Bund noch keine Zusagen gemacht bzw. keine Weichen – Pflegeversicherung? Steuerfinanzierung? – gestellt.

Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) zeigen eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Pflegedienstleistungen von über 300 % bis zum Jahr 2050. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von +4,4 % jährlich. Die Bundesländer wollen daher in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bund die möglichen Finanzierungsmodelle für die Langzeitpflege prüfen lassen.

 Bereich Betroffene: Pflegegelderhöhung bei weitem nicht ausreichend, Demenz stärker berücksichtigen!

Ab 01. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jählich gemäß der Inflationsrate erhöht (wir berichteten). Die Länder begrüßen diese jetzt regelmäßige Valorisierung ausdrücklich, weisen aber auf nach wie vor bestehende Probleme hin:

  • Wertverlust: Das Bundespflegegeld wurde seit dessen Einführung im Jahre 1993 nur in unregelmäßigen Abständen geringfügig valorisiert, was angesichts der laufend steigenden Kosten im Bereich der Pflege völlig unzureichend war. Diesen Wertverlust von (laut WIFO) rund -35% können auch künftige jährliche Wertanpassungen nicht wettmachen. (Leider blieb auch der Offene Brief vom 24. Juni 2019 unseres LAZARUS PflegeNetzWerks – mit der Forderung nach einem einmaligen Wertausgleich für die Pflegebedürftigen – an den Bundespräsidenten bislang erfolglos. Anm.d.Red.).
  • Krankenhaus- und Differenzruhen: Die Landessozialreferent/innen­konferenz hat sich in zahlreichen Beschlüssen der letzten Jahre wiederholt und einstimmig für eine Aufhebung des Krankenhausruhens und des Differenzruhens beim Pflegegeld (§ 12 Abs. 1 Z 1 BPGG, § 13 Abs. 1 BPGG) ausgesprochen, so auch letztmalig am 24. Mai 2019. Diese Beschlüsse harren weiterhin einer Umsetzung.
  • Stärkere Berücksichtigung von individuell zusätzlichen Pflegebedarfen wie bei Demenz oder psycho-sozialen Indikationen gefordert: Bis dato wird das Krankheitsbild der Demenz im Rahmen der Festsetzung des Pflegebedarfes nur bei Vorliegen einer bereits vorhandenen schweren geistigen oder psychischen Behinderung mit einem pauschalierten monatlichen Zeitwert („Erschwerniszuschlag“) abgebildet. Diese 25 Stunden pro Monat entsprechen keinesfalls der Pflege- und vor allem Betreuungsrealität. Die Landessozialreferent*innen ersuchen daher den Bund, demenzielle und ähnlich gelagerte Erkrankungsformen entweder mittels Direkteinstufung oder der Schaffung neuer Kriterien in der Pflegegeldeinstufung abzubilden.

Bereich der 24-Stunden-Betreuung 

Die Landessozialreferent/innen schlagen der künftigen Bundesregierung vor, die 24-Stunden-Betreuung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Förderung und Qualitätssicherung mit externer Kontrolle (Stichwort: Gütesiegel) sowie Finanzierung weiter zu entwickeln.

pflegedaheim

Bereich pflegende Angehörige

* Zur besseren Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger soll die Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung dahingehend adaptiert werden, dass sowohl die Voraussetzungen, als auch die Einkommensgrenzen des/der pflegenden Angehörigen, als auch die Höhe der jährlichen finanziellen Unterstützung, verbessert werden.

* Für pflegende Angehörige von Demenzkranken soll auf Wunsch der Länder eine eigene Richtlinie erarbeitet werden.

* Es braucht, im Sinne eines Case-Management-Systems, einen flächendeckenden Ausbau von begleitenden Strukturen, an die sich pflegende Angehörige wenden können.

* Weiters soll ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz- und/oder -teilzeit gesetzlich verankert werden.

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