Erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag beschloss am 07. November das Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Bisher müssen die Kinder ungeachtet ihres jeweiligen Einkommens einen Teil der Hilfe zur Pflege für ihre Eltern ans Sozialamt zurückzahlen. Ab 2020 müssen die Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn deren eigene Einkünfte nicht ausreichen. Auch die Eltern von volljährigen Kindern mit einer Behinderung werden von monatlichen Kostenbeiträgen für Sozialleistungen entlastet, wenn sie weniger als 100.000 Euro verdienen.
Länder und Kommunen tragen die Mehrkosten von schätzungsweise rund 300 Mio. Euro pro Jahr. Diese Summe scheint deutlich zu tief gegriffen – so hat die Abschaffung des sog. „Pflege-Regresses“ allein im kleineren Österreich weit mehr als 300 Mio. Euro jährlich gekostet, wird den Ländern jedoch vom Bund aus dem steuerfinanzierten „Pflege-Fonds“ ersetzt.
Da künftig die stationäre Pflege in Heimen für viele betroffene Familien „verbilligt“ wird – gleichzeitig aber keine konkrete finanzielle Entlastung der häuslichen Pflege durch Angehörige erfolgt – ist eine stark ansteigende Nachfrage nach Heimplätzen (wie im Beispiel Österreichs) nicht auszuschließen. Damit jedoch fährt der Zug wohl in die falsche Richtung – entgegen dem Prinzip „Ambulant vor stationär“.