Schweiz: Nationalrat beschloss Stärkung der Pflege – wichtige Punkte aber noch offen

Der Nationalrat hat Mitte Dezember einen indirekten Gegenvorschlag zur „Pflegeinitiative“ angenommen, der einige, wenn auch nicht alle Forderungen der Volksinitiative erfüllt. Er beinhaltet insbesondere Massnahmen im Bildungsbereich.

Erfreulich ist für den Pflegeberufsverband SBK ebenfalls, dass der Nationalrat gegen den Willen der Kommissionsmehrheit eine Änderung des KVG annimmt, dank der Pflegefachpersonen bestimmte pflegerische Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Zu Gunsten dieses indirekten Gegenvorschlages lehnte der Nationalrat den Forderungskatalog der „Pflegeinitiative“ relativ knapp (82 zu 107) ab. Das Parlament hat den dringenden Handlungsbedarf bei der Pflege ausführlich diskutiert und mit deutlicher Mehrheit anerkannt, damit eine gute pflegerische Versorgung in der Schweiz gewährleistet werden kann.

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Mehr Geld, mehr Ausbildungsplätze

Der indirekte Gegenvorschlag „Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität“ (19.401) beinhaltet verschiedene Massnahmen im Ausbildungsbereich für Betriebe sowie Ausbildungsbeiträge an angehende dipl. Pflegefachpersonen HF und FH. Diese Massnahmen werden in den nächsten Jahren vom Bund und den Kantonen gemeinsam mit jeweils max. 469 Mio. Franken kofinanziert. Zudem sollen zusätzliche Mittel für die Steigerung der Ausbildungsplätze an den Fachhochschulen zur Verfügung gestellt werden.

Erfreulich ist aus Sicht des SBK, dass der Nationalrat entgegen des Mehrheitsvorschlags der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) den Pflegefachpersonen das Recht einräumt, bestimmte pflegerische Leistungen auch ohne ärztliche Anordnung – und möglichst unbürokratisch – bei den Krankenkassen in Rechnung stellen zu können.

Es fehlen im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf jedoch Massnahmen, die die Berufsverweildauer erhöhen und die Patientensicherheit auch in Zukunft garantieren sollen. Da rund 46 Prozent der ausgebildeten Fachpersonen den Beruf zum Teil schon in sehr jungen Jahren verlassen, müsste zudem auch in verbesserte Arbeitsbedingungen investiert werden. Abgelehnt wurden zudem konkrete Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung – diese würde wesentlich zu einer grösseren Sicherheit der Patienten beitragen.

Schweiz-Nationalrat

Der indirekte Gegenvorschlag wird als nächstes vom Ständerat beraten. Die Initiator*innen wollen jetzt erreichen, dass die (fehlenden) Massnahmen im Bereich der Arbeitsumgebungsqualität und der Patientensicherheit vom Ständerat in den Gesetzentwurf eingefügt werden.

>> Die ursprünglichen Forderungen der „Pflegeinitiative“

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