AK-Oberösterreich fordert: „Weg mit bürokratischen Hürden!“ bei Schwerarbeitspension für Pflegekräfte!

Die Beschäftigten in den Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Spitälern erbringen täglich eine extrem fordernde Arbeit. Es braucht daher nicht nur gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal, sondern auch einen leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension. Derzeit gibt es zahlreiche unsinnige bürokratische Hürden, die das verhindern, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer (u.) und fordert rasche Verbesserungen bei der Schwerarbeitsregelung.

AK-OÖ_Kalliauer Dr. Johann_Präsident

Die Schwerarbeitspension hat den Zweck, allen Arbeitnehmer*innen mit besonders belastenden Berufen einen früheren Eintritt in die Pension zu ermöglichen. Weshalb diese Möglichkeit gerade den Pflegekräften sehr schwer gemacht wird, ist absolut unerklärlich. Körperliche Strapazen, psychische Belastungen, hohe Arbeitsverdichtung, viele Nachtdienste, lange 12-Stunden-Arbeitstage. Die Arbeit mit schwer kranken oder behinderten Menschen ist Schwerarbeit, so AK-Präsident Kalliauer. Der Zugang zur Schwerarbeitspension ist aber vielen Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen derzeit verwehrt. Die Gründe sind unnötige bürokratische Hürden und eine restriktive Vollziehung der Bestimmungen.

„All diese Bestimmungen sind völlig unverständlich und gehen an den Arbeits- und Lebensrealitäten der Beschäftigten vorbei“

AK-Präsident Johann Kalliauer

So wird ein Monat mit Nachtarbeit nur dann als Schwerarbeit gewertet, wenn zusätzlich auch noch Tagdienste erbracht werden und damit Schichtarbeit gegeben ist. Kalliauer: Das hat die skurrile Auswirkung, dass jemand, der ausschließlich Nachtdienste leistet, per se aus der Schwerarbeitsregelung herausfällt. Eine weitere Hürde ist der Kalorienverbrauch: Damit körperliche Schwerarbeit vorliegt, muss eine bestimmte Menge Kalorien pro Tag verbraucht werden. Dieser Wert wird von Gutachtern aus der Ferne eruiert und ist nicht nachvollziehbar.

Kaum berücksichtigt wird die psychische Belastung: In der Altenpflege etwa kommt es für die Schwerarbeitsregelung darauf an, wie viele Patient*innen mit mindestens Pflegestufe 5 oder mit einer Demenzerkrankung zu betreuen sind. Die Praxis zeigt aber, dass die Betreuung von Patienten mit niedrigeren Pflegestufen nicht minder herausfordernd ist.

Auch in den Spitälern sind die Kriterien teilweise völlig realitätsfern: Als Schwerarbeit zählen dort vorwiegend Tätigkeiten im Palliativ- oder Hospizbereich. Besonders skurril ist jene Regelung, wonach Beschäftigte überhaupt nur in die Schwerarbeitsregelung fallen können, wenn sie mindestens 15 Kalendertage Schwerarbeit im Monat leisten. Viele Pflegekräfte leisten jedoch 12-Stunden-Dienste und können daher gar nicht auf die erforderlichen 15 Tage Schwerarbeit pro Monat kommen. Und das, obwohl sie aufgrund der hohen Stundenzahl allein schon höchsten Belastungen ausgesetzt sind. All diese Bestimmungen sind völlig unverständlich und gehen an den Arbeits- und Lebensrealitäten der Beschäftigten vorbei“, kritisiert Kalliauer.

Der AK-Präsident appelliert daher an die Politik, die Regelungen für die Schwerarbeit rasch zu ändern und somit den Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen eine faire Chance auf den Erwerb von Schwerarbeitszeiten zu geben. Weitere AK-Forderungen sind: Feststellung des monatlichen, und nicht des täglichen Kalorienverbrauchs für die Schwerarbeit; reine Nachtarbeit als Schwerarbeit gelten lassen; die generelle Aufnahme der Arbeit mit psychisch erkrankten Patient*innen in die Schwerarbeitsverordnung; Schwerarbeitszeiten müssen während der gesamten Berufslaufbahn als solche angerechnet werden und nicht – wie derzeit – nur während der letzten 20 Jahre vor dem 60. Lebensjahr. Die Beschäftigten leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft und tun dies mit großem Einsatz und hoher Motivation. Sie haben sich eine ordentliche soziale Absicherung verdient, fordert Kalliauer.

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