Für Fachkräfte in der Altenpflege sind Mindestlöhne ohnedies kein Thema – wohl aber für hunderttausende Hilfskräfte. Zu Jahresbeginn hat die Pflegekommission die Mindestlöhne auf 11,35 Euro (West) und 10,85 (Ostdeutschland) angehoben, ab 01. Juli werden diese auf 12,55 Euro vereinheitlicht und in vier weiteren Schritten angehoben.
Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 01. September 2021 endgültig vollzogen. Die Pflegekommission hat zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt. Ab dem 01. April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 12,20 Euro (Ost) und von 12,50 Euro (West) eingeführt werden. Die Ost-West- Angleichung soll zum 01. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden.
Ab 01. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen. Zum 01. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden, der ab 01. April 2022 auf 15,40 Euro steigen wird.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete die Empfehlungen der Pflegekommission als „ersten wichtigen Schritt hin zu einer besseren Entlohnung der Beschäftigten in der Pflegebranche“. Der bessere Weg, so der Minister, sei ein Branchentarifvertrag, den er für allgemeinverbindlich erklären könne. Dieser wird derzeit mit der Gewerkschaft Ver.di verhandelt und könnte bereits ab 2021 bundesweit in Kraft gesetzt werden.
DBfK: Mindestlohn für Fachkräfte uninteressant, für Hilfskräfte deutlich zu wenig
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt einige Aspekte der aktuellen Empfehlungen der Pflegekommission, wie den schrittweisen Anstieg der Pflegemindestlöhne für Hilfskräfte, die Angleichung in Ost- und Westdeutschland und erstmalig eine Differenzierung von Mindestlöhnen für Hilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachpersonen. „Dass in einem Mangelberuf, wie es die Pflege seit langem ist, vielfach noch immer Niedriglöhne gezahlt werden, ist ein Armutszeugnis für die Gesellschaft und nicht länger hinzunehmen“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. So sei der Mindestlohn für die Pflegefachpersonen enttäuschend niedrig und unzureichend.
Ein Mindestlohn könne keine tarifvertragliche Regelung ersetzen. Das vorliegende Ergebnis sei jedoch angesichts der dramatischen Personalengpässe in der Pflege und des anstehenden zusätzlichen Personalbedarfs eindeutig zu schwach und damit ein falsches Signal an alle beruflich Pflegenden im Land. Ein Lohn von 15 Euro pro Stunde setzt laut DBfK auf keinen Fall die notwendigen Anreize, um den Pflegeberuf zu wählen und einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wer gute Pflegefachpersonen rekrutieren und binden will, müsse hier noch deutlich drauflegen. Zudem sei die Differenz von nur 2,50 Euro/Stunde zwischen dem Mindestlohn für Pflegehelfer*innen und dem für Pflegefachpersonen keineswegs attraktiv genug, um Hilfskräfte zu einer weiteren Fachausbildung zu animieren.
Was Pflegende zunehmend von ihren Arbeitgebern weg und oft auch aus ihrem Beruf treibt, sind vor allem die unverändert schlechten Bedingungen am Arbeitsplatz: Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, Arbeit im Dauerlauf ohne Pause, schlechte Führung, Konflikte mit anderen Gesundheitsberufen, wenig Autonomie, geringe Wertschätzung. Dass sie nach dem Willen der Mindestlohnkommission künftig mehr Lohn zahlen sollen, entbindet Arbeitgeber deshalb in keinem Fall davon, die realen Bedingungen am Arbeitsplatz Pflege erheblich, spürbar und nachhaltig zu verbessern. Nur so kann Mitarbeiterbindung überhaupt gelingen. mahnt der Berufsverband eindringlich.