Mit 31. Januar 2020 hat Grossbritannien die EU verlassen. Hat dies unmittelbare Auswirkungen auf tausende Pflegekräfte aus dem EU-Raum – und wenn ja, welche?
Während der anschliessenden Übergangsperiode bis 31. Dezember 2020 wird weiterhin EU-Recht angewendet und es ändert sich vorerst gar nichts, versichert die britische Pflegekammer NMC beunrihigten Pflegepersonen in einer Aussendung. Sie seien „a vital part of the health and care workforce, providing better and safer care to thousands of people across the UK“. Das NMC werde daher volle Information und Unterstützung bieten, um den Pflegekräften aus dem EU- und EFTA-Raum sowie der Schweiz eine sichere Planung ihres weiteren Berufsweges zu ermöglichen. Die gültige Registrierung – und damit auch die Arbeitserlaubnis in der Pflege – werde durch den EU-Austritt Grossbritanniens nicht berührt. Alle Pflegepersonen wurden hierüber schriftlich verständigt, meldet das NMC.
>> Info-Website des NMC: What Brexit means
>> Info-Telefon für Anfragen: 0207 462 8850.