Seit Anfang Februar ist Deutschlands offizielle Webseite zum Thema Masernschutz online gestellt: www.masernschutz.de . Dort finden sich u.a. auch wichtige Fragen und Antworten für die professionelle Pflege.
Auf der Webseite sind nicht nur für Eltern, Einrichtungsleitungen und Ärzteschaft Materialien zur Verfügung gestellt, sondern auch speziell für Beschäftigte in Gemeinschafts- und/oder medizinischen Einrichtungen häufig gestellte Fragen beantwortet. Unter anderem auch zu diesen Fragen (und vielen weiteren):
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– Was passiert, wenn ein Nachweis nicht vorgelegt wird?
– Wie wird die Einhaltung der Masernimpf-Pflicht kontrolliert?
– Was sind die dienst- und arbeitsrechtlichen Folgen für die betroffenen Personen?
Das Masernschutzgesetz gilt ab dem 01. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen Tätige.