Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 2019 (PpSG) stellt die deutsche Bundesregierung viel Fördergeld bereit. Jetzt werden zudem auch Maßnahmen zur Digitalisierung in Pflegeheimen speziell gefördert.
Mit den PpSG-Millionen werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen finanziell unterstützt. Das PpSG sieht daher einen Anspruch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Zahlung von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen vor.
In den Jahren 2019 bis 2024 werden zudem jährlich bis zu 100 Mio. Euro bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf abzielen. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden. Hierzu fördert die Pflegeversicherung in den Jahren 2019 bis 2021 die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung.
Alle Anträge sind an die zuständigen Pflegekassen zu richten. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der GKV-Webseite. Ende März 2020 wurden zudem Orientierungshilfen veröffentlicht.
>> Orientierungshilfe zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
>> Download Orientierungshilfe zur Förderung der Digitalisierung