DE: Gesamtversorgungsverträge in der Pflege – mehr Auswahl für Klienten, mehr Flexibilität für Anbieter

Wo liegen Chancen und Herausforderungen bei der erfolgreichen Umsetzung von Gesamtversorgungsverträgen in der Pflege?

Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Fachgespräches mit Expert*innen und Praktiker*innn aus ganz Deutschland, das auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn stattfand. Die Dokumentation des Fachaustausches wurde nun vom BMG veröffentlicht. Sie enthält eine Übersicht zu Erfolgsbeispielen und Hürden sowie Anleitungen für die Umsetzung von pflegerischen Verbundkonzepten.

Was sind Gesamtversorgungsverträge?
Bereits seit dem Jahr 2008 können Träger von Pflegeeinrichtungen durch die Verknüpfung einzelner Versorgungsverträge in Absprache mit den Landesverbänden der Pflegekassen sogenannte Gesamtversorgungsverträge für selbstständig wirtschaftende und vor Ort organisatorisch verbundene ambulante und stationäre Einrichtungsteile abschließen. Ziel dieser Verbundkonzepte zugelassener Pflegeeinrichtungen ist es, einen Mehrwert in der Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen durch den Ausbau des Versorgungsangebots im Quartier zu erreichen.

Gesamtversorgungsverträge sind – so das Fazit der Teilnehmenden – eine Win-Win-Situation für alle: Das wohnortnahe Angebotsspektrum für Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vergrößert sich. Sie erlauben es Pflegeeinrichtungsbetreibern, ihre pflegerischen Leistungsangebote flexibler, beispielsweise in der häuslichen wie auch in der vollstationären Versorgung, zu erbringen. Die Pflegekräfte eines Trägers können übergreifend in den verschiedenen Versorgungsbereichen, wie etwa in der ambulanten und in der stationären Langzeitpflege, arbeiten – alles je nach Bedarf und Wunsch vor Ort.

>> Zur Dokumentation des BMG – aus der Praxis für die Praxis

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