Oberösterreich: Hausaufgaben in Sachen Pflege gemacht – weitere Verbesserungen ab Feber 2021

Mitte Juli hat sich das Land Oberösterreich mit dem Städte- und Gemeindebund sowie den Gewerkschaften auf weitere Gehaltserhöhungen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geeinigt. Die jährlichen Gesamtkosten von 33,7 Mio. Euro teilen sich Land und Kommunen je zur Hälfte, die Umsetzung soll mit 01. Feber 2021 erfolgen. Davon profitieren rund 13.500 Mitarbeiter*innen.

Gehaltspaket für Dipl. Krankenpflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeiter*innen

lohn

Neben dem umfassenden Gehaltspaket im Jahr 2015 werden nun die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit auch die gestiegenen Herausforderungen für Dipl. Pflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeit/innen im Gehalt berücksichtigt. Es wird eine Verbesserung um eine halbe bis ganze Laufbahnstufe erfolgen:

Besoldung neu (Beispiel): Grundgehalt inkl. Pflege-zuschlag Gehaltsstufe 7 Gehalt aktuell Gehalt neu mit Erhöhung Monatliche Differenz
DGKP – normal 3.059 3.228 + 169
DGKP – Spezialgebiet 3.228 3.324 + 97
DGKP – GuKG spez. 3.228 3.421 + 194
Kreiszimmerhebammen 3.228 3.421 + 194
Hebammen 3.059 3.228  + 169
klin. Sozialarbeiter 3.145 3.311 + 166

Geeinigt hat man sich auch bei der Einreihung des neuen Berufs der Pflegefachassistenz: Diese wird in der Funktionslaufbahn LD-18 bzw. bei künftiger Kompetenzerweiterung in LD-17 erfolgen, ein Pflegezuschlag von 220 Euro wird zusätzlich gewährt (Beispiel bei Gehaltsstufe 7: zukünftig € 2.727 bzw. € 2.856).

Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert

  • In den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten wird ein zweiter Nachtdienst eingerichtet.
  • Die Abgeltungen für kurzfristiges Einspringen werden deutlich verbessert.
  • Unterstützung in den Alten- und Pflegeheimen durch zusätzliches Hilfspersonal im Ausmaß von zusätzlich 2 % vom Mindestpersonalschlüssel.
  • Verbesserte Abgeltung der Anwesenheitsbereitschaft in den Krankenhäusern
  • Arbeitszeitverkürzung in den Alten- und Pflegeheimen für das Pflegepersonal durch Vereinheitlichung in allen Heimen durch die sog. „40stel“-Regelung von derzeit 40 Wochenstunden auf eine annähernd 39 Stundenwoche.
  • Bei Teilzeitbeschäftigten im Pflegebereich wird ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung in einer gleichwertigen Verwendung verankert.
  • Keine Gehaltsdifferenzen zwischen öffentlichen Dienst und Einrichtung auf Kollektivvertragsbasis durch Verankerung in einer gesetzliche Grundsatzbestimmung; vereinzelte Differenzen aus dem Pflegepaket 2015 werden durch eine Einmalzahlung im ChG-Bereich abgegolten.
image_pdfimage_print