Für zehntausende Beschäftigte startet ab 03. August die kollektivvertraglich vereinbarte Auszahlung der einmaligen Corona-Gefahrenzulage in Höhe von steuerfreien 500 Euro.
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Für zehntausende Beschäftigte startet ab 03. August die kollektivvertraglich vereinbarte Auszahlung der einmaligen Corona-Gefahrenzulage in Höhe von steuerfreien 500 Euro.
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