Digitale Kompetenzen in der Pflegeausbildung: Positionspapier fordert ein deutliches Mehr davon

Technik und pflegerische Versorgung verschmelzen zunehmend. Doch werden Pflege-Azubis ausreichend mit den Möglichkeiten neuer Technologien vertraut gemacht? Eine Arbeitsgruppe des deutschen Bildungsministeriums hat die Ausbildungsverordnung daraufhin analysiert und in einem Positionspapier Empfehlungen für Lehrende wie auch Lernende abgeleitet.

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Der zunehmende Einsatz von innovativen Pflegetechnologien wird Arbeitsprozesse und -inhalte und damit in besonderem Maße auch die Qualifikationsanforderungen verändern. Die Profession Pflege muss sich diesen Entwicklungen stellen, um künftigen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Die Arbeitsgemeinschaft „Qualifizierung und Wissenstransfer“ des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Clusters “Zukunft der Pflege analysiert in einem aktuellen Positionspapier die Inhalte der aktuellen Fassung der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ (PflAPrV) in Bezug auf innovative Pflegetechnologien und leitet daraus Kernforderungen ab. Denn ohne eine entsprechende Qualifikation der Pflegenden können innovative Pflegetechnologien ihr volles unterstützendes Potenzial nicht entfalten.

 Kernforderungen im Überblick:
  • Es bedarf der expliziten Beschreibung berufsspezifischer Informations- und Kommunikationskompetenzen (IuK-Kompetenzen) in Hinblick auf innovative Pflegetechnologien durchgängig als Querschnittsthema in der PflAPrV inkl. deren Integration in Prüfungen.
  • Die in der PflAPrV festgelegten Kompetenzen müssen dem Ausmaß des zukünftigen Einsatzes von Technik in der Pflege gerecht werden und daher in Hinblick auf innovative Pflegetechnologien verstärkt Eingang in die PflAPrV finden.
  • Es bedarf der Integration weiterer Kompetenzen für über Assistenztechnologien hinausgehende Bereiche digitaler Technologien (z.B. Datenmanagement, Sensorik, Robotik, Telecare etc.).
  • Durch explizite Verortung von IuK-Kompetenzenin Bezug auf innovative Pflegetechnologien in der PflAPrV müssen zukünftige Pflegesettings als soziotechnische Systeme verstanden werden, d.h. innerhalb der im Curriculum der jeweiligen Schule abgebildeten Lernsituationen sollten diese Kompetenzen mit entsprechenden innovativen Pflegetechnologien verbunden werden (bspw. beim Thema Dekubitusprophylaxe).
  • Die Anbahnung und Vermittlung von IuK-Kompetenzenin Bezug auf innovative Pflegetechnologien durch die Ausbildungseinrichtungen sollte einen verbindlichen Charakter aufweisen und darf nicht von der Interpretation und den vorhandenen Kompetenzprofilen und Ressourcen der Bildungseinrichtungen abhängen.
  • Es ist notwendig, spezielle, auf “Digital & Data Literacy” ausgerichtete Qualifikationsmöglichkeiten der Praxisanleitenden und Lehrenden bereitzustellen und verbindlich einzusetzen.

Das Positionspapier entstand durch die clusterweite Zusammenarbeit des Pflegeinnovationszentrums in Oldenburg und den vier Pflegepraxiszentren in Berlin, Hannover, Freiburg und Nürnberg.

Quelle: Cluster „Zukunft der Pflege“

clusterkonferenz_09-2020_Nuernberg

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