Oberösterreich: Personelle Verbesserungen für Pflegeheime auf dem Weg in den Landtag

Der Unterausschuss Pflege beschloss heute weitere gesetzliche Verbesserungen für die stationäre Langzeitpflege in Oberösterreich. So wird etwa der Personalmix um das Berufsbild der Pflegeassistent*innen erweitert sowie ein verpflichtender zweiter Nachtdienst ab 60 Betten (ab 01. Februar 2021) festgelegt.

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„Ich freue mich, dass es insbesondere mit dem zweiten Nachtdienst erste Verbesserungen bei der Personalausstattung gibt. Das große Thema für mich ist und bleibt jedoch der Mindestpflegepersonalschlüssel. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es zu weiteren Verbesserungen der Personalausstattung in unseren Alten- und Pflegeheimen kommt“, so Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Darüber hinaus wird im Oö. Sozialhilfegesetz eine „Innovationsklausel“ geschaffen. Dadurch können Pilotprojekte, die der Weiterentwicklung von innovativen Betreuungsmöglichkeiten dienen, flexibler und leichter umgesetzt werden.

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