Zukunft der Pflegeheime: Wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?

Ein Forschungsteam der Universität Bremen hat ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt. Eine vollständige Umsetzung würde in Pflegeheimen zu gut einem Drittel mehr Belegschaft führen. In einem ersten Schritt soll um 20.000 Assistenzkräfte aufgestockt werden.

Rothgang - PWiss - Bremen

„Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren“, betont Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Leiter des Projektes. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrunde liegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt sind.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom Dezember 2015 wurde daher ein Entwicklungs- und Erprobungsauftrag für ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Der Zuschlag für die Umsetzung dieses Projekts erging nach europaweiter Ausschreibung an ein Forscherteam der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Bild), dem auch Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Prof. Dr. Stefan Görres (Institut für Public Health und Pflegeforschung), Prof. Dr. Werner Brannath (Kompetenzzentrum für Klinische Studien Bremen) und PD Dr. Guido Becke (Institut für Arbeit und Wirtschaft) und 12 weitere Mitarbeiter*innen angehörten.

Deutlich mehr Assistenzkräfte erforderlich

„Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Professor Rothgang. Diese Personalmehrbedarfe seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung. Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstehen sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liegt der Pflegepersonalmehrbedarf bei 69 Prozent für die Assistenzkräfte und bei 3,5 Prozent für die Fachkräfte.

Bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen zusätzlich

„Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein“, sagt Professor Rothgang.

„Das Personalbemessungsinstrument ist jetzt bereit für eine gestufte Einführung die schon seit längerer Zeit in der Vorbereitung ist“, erklärt der Studienleiter weiter. So haben sich in der „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) die beteiligten Akteure in der Langzeitpflege einschließlich dreier Bundesministerien bereits 2019 darauf verpflichtet, das Personalbemessungsverfahren nach Abschluss des Projektes in geeigneten Schritten gemeinsam zügig anzugehen.

Erster Schritt der Einführung wird bereits beraten

Für die Pflegeheime ist ein erster Einführungsschritt bereits im Entwurf eines Versorgungsver-besserungsgesetzes enthalten, das derzeit beraten wird. „Der Gesetzentwurf beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen bis zu 20.000 Pflegeassistenzkraftstellen ab dem Jahr 2021.“ Mit diesem ersten Einführungsschritt beginnt die Bundesregierung Professor Rothgang zufolge eine Empfehlung des Forscherteams umzusetzen. Danach soll ein stufenweiser Personalaufbau verbindlich eingerichtet werden und gleichzeitig in einem Modellprojekt die Qualitätswirksamkeit von Mehrpersonal unter einer begleitenden Personal- und Organisationsentwicklung erforscht werden.

 

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