Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben? Aktive Sterbehilfe auch in Österreich auf dem Prüfstand

In Österreich berät der Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit über das gültige Verbot der aktiven Sterbehilfe (§ 77 StGB – Tötung auf Verlangen) sowie über die ebenfalls strafbare Mitwirkung an der Selbsttötung (§ 78 StGB). Zwei Schwerstkranke und ein Arzt sehen dies als menschenrechts- und verfassungswidrig an und fordern die Streichung der Paragrafen. Das katholische Österreich blockt auf breiter Front ab und setzt dagegen auf den weiteren regelfinanzierten, flächendeckenden (geschäftsmässigen) Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Könnte es nicht ein sowohl-als-auch geben, das dem (mündigen) Todkranken eine straffreie Wahl abseits staatlicher Bevormundung zugesteht?

VfGH 1920-2020

Es gibt kein festgeschriebenes Ende: Das Theaterstück „Gott“ von Ferdinand von Schirach lässt die Zuseher*innen darüber abstimmen, ob dem gesunden, 78-jährigen Richard Gärtner, der nach dem Tod seiner Frau nicht mehr weiterleben möchte, das tödliche Medikament verabreicht werden soll, nach dem er verlangt. Das Stück wurde soeben in Berlin uraufgeführt, soll im November von der ARD ausgestrahlt werden – und könnte aktueller nicht sein…

>> zum ausführlichen Artikel (´Wiener Zeitung´vom 20.09.2020)

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