Deutscher Ethikrat: Prioritäten für künftige COVID-19-Impfung schon jetzt gesetzlich regeln – aber keine Impfpflicht

Erste Impfstoffe zum Schutz gegen COVID-19 könnten bereits Anfang 2021 zugelassen werden. Doch wer soll die anfänglich knappen Impfstoffdosen vorrangig erhalten? Deswegen ist eine Priorisierung notwendig, die an bundesweit 60 neuen Impfzentren bestmöglich umgesetzt werden soll.

Im nun veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften werden medizinisch-epidemiologische Aspekte der Infektionsprävention mit ethischen, rechtlichen und praktischen Überlegungen zusammengeführt und ein möglicher politischer und organisatorischer Handlungsrahmen für die anfängliche Priorisierung der Impfmaßnahmen vorgestellt.

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Derzeit fehlen laut den Expert*innen noch entscheidende Ergebnisse aus den laufenden klinischen Studien (Phase 3) zu den Eigenschaften der Impfstoffe. Dies hat zur Folge, dass eine detaillierte Empfehlung der STIKO zu den vorrangig zu impfenden Personengruppen jetzt noch nicht möglich ist. Bereits jetzt aber stehen die ethischen und rechtlichen Prinzipien fest, nach denen eine Priorisierung zu erfolgen hat: Neben der Selbstbestimmung – also keinesfalls allgemeine Impfpflicht! – sind dies die Nichtschädigung bzw. der Integritätsschutz, die Verteilungsgerechtigkeit, die grundsätzliche Rechtsgleichheit, die Solidarität sowie die Dringlichkeit.

Diese ethischen und rechtlichen Prinzipien schlagen sich in konkreten Impfzielen nieder: Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle; Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (z.B. Gesundheitspersonal, Lehrer*innen, Kita-Personal,…); Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial; Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens.

Gesetzlich geregelte Verteilung, staatliche Impfzentren

Im Papier wird darauf hingewiesen, dass die Verteilung der anfangs knappen Impfstoffe ethisch wie grundrechtlich relevante Werte berührt und daher eine klare gesetzliche Regelung erfordert. Die Verteilung der Impfstoffe ist zudem so zu organisieren, dass ein Erreichen der Impfziele sichergestellt ist. Hierzu bedarf es geeigneter neuer Strukturen. Eine einheitliche, transparente und damit vertrauenserweckende sowie akzeptanzsichernde Verteilung ist geboten. Das spricht für eine Impfstrategie, die nicht auf einzelnen Hausärzt*innen beruht, sondern auf staatlich organisierten Impfzentren.

Eine selbstbestimmte Impfentscheidung erfordert eine kontinuierliche, transparente Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Wirksamkeit der Impfung und zu ihren Risiken. Um mögliche Impfrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, muss eine zeitnahe bundesweite Erfassung aller Impfungen und eine Bewertung von unerwünschten Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung etabliert werden (Impfregister). Dazu fordern die Autor*innen eine produktspezifische Erfassung der COVID-19-Impfungen in einer zentralen Datenbank, auch zur genauen Ermittlung der Impfquoten.

>> zum Positionspapier 

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